| http://www.dehoga-nrw.de/189.0.html | |
| Titel: | Presse |
| Druckdatum: | 03.02.2012 |
Umwelt- und Klimaschutz haben in Gastronomie und Hotellerie naturgemäß eine hohe Bedeutung. Auch die Gäste, Privatreisende wie Firmenkunden, erwarten von den gastgewerblichen Betrieben umweltbewusstes und verantwortungsvolles Handeln. Mit dem DEHOGA Umweltcheck gibt es jetzt für die mittelständischen Hoteliers und Gastronomen eine praktikable und finanzierbare Lösung, ihr Umweltengagement der Öffentlichkeit gegenüber klar und transparent darzustellen. „Der DEHOGA Umweltcheck steht als Markenzeic[mehr]
DEHOGA Marktplatz Gastronomie: Plattform für Brancheninformation und Inspiration ++ Anregendes Infotainment-Programm mit Sternekoch Armin Langer, Fachforen und täglicher Verlosung ++ Starke Konzepte und neue Ideen beim Forum Systemgastronomie[mehr]
Hotellerie und Gastronomie konnten sich über einen verbesserten Juni freuen. Auch die Beschäftigtenzahl stieg an.[mehr]
Im ersten Halbjahr 2011 besuchten über 9,3 Millionen Gäste die nordrhein-westfälischen Beherbergungsbetriebe (mit mindestens neun Gästebetten und auf Campingplätzen); die Zahl der Übernachtungen belief sich auf fast 21 Millionen.[mehr]
Hotellerie und Gastronomie konnten sich über einen verbesserten Juni freuen. Auch die Beschäftigtenzahl stieg an.[mehr]
OVG Münster wird angerufen / DEHOGA optimistisch / Weiter Appell an die Stadt Köln auf Aussetzung der Satzung / mögliche Rückerstattungsansprüche von hunderttausenden Gästen / kommunalrechtliche Experimente zulasten der Gäste müssen aufhören[mehr]
Unabhängig vom Ausgang des erstinstanzlichen Verfahrens empfahlen die Richterinnen des Verwaltungsgerichts Köln während der mündlichen Verhandlung am gestrigen Mittwoch, die Satzung der Kölner Kulturförderabgabe in weiteren Verfahren auch vor dem OVG Münster und dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig prüfen zu lassen. Nach dem Urteil des VG Köln, mit dem in den nächsten Tagen zu rechnen ist, könnten daher bis zu einer endgültigen letztinstanzlichen Entscheidung noch Jahre vergehen. Der DEHOGA N[mehr]