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DEHOGA NRW begrüßt Pläne, Mehrwertsteuersystem in Gänze zu überprüfen
Donnerstag, den 11 Februar 2010
Kategorie: Pressemeldungen, NRW, Aktuelles
DEHOGA NRW für Revision des Mehrwertsteuersystems / Forderung nach nationaler wie internationaler Wettbewerbsgleichheit / Entlastung arbeitsintensiver Dienstleistungen und Schaffung neuer Arbeitsplätze
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband, DEHOGA NRW, begrüßt die neu entfachte, parteiübergreifende Diskussion, eine Gesamtrevision des Mehrwertsteuerrechtes vorzunehmen. „Das System der Mehrwertsteuer in seiner jetzigen Form ist stark überarbeitungswürdig, weil die Regel- und Ausnahmetatbestände die Realitäten in Deutschland und Europa nicht mehr widerspiegeln und die Wettbewerbsgerechtigkeit unnötig leidet“, stellt Olaf Offers, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen, fest.“ Die 1968 eingeführte Steuer liegt mittlerweile im Grundsatz bei 19, der reduzierte Satz bei sieben Prozent.
Wie im europäischen Ausland üblich gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz seit dem 1. Januar 2010 auch für Beherbergungsdienstleistungen in Deutschland. „Wir haben die Reduzierung für die Hotellerie immer als Auftakt einer Gesamtrevision gesehen und werden im Laufe des Jahres zeigen, welche positiven Auswirkungen die Senkung auf Betriebe, Mitarbeiter und Gäste hat. Daneben richtet sich unsere Forderung aber weiterhin auch auf eine Reduzierung bei gastronomischen Leistungen. Für uns steht dabei nicht allein der absolute Prozentsatz im Mittelpunkt, sondern die Gleichbehandlung mit anderen Wettbewerbern“, so Offers. Im Lebensmittelbereich wird momentan mit zweierlei Maß gemessen. Während der Lebensmitteleinzelhandel, Bäckereien oder Metzgereien mit lediglich sieben Prozent belegt werden, sind es im Restaurant 19 Prozent. „Das gleiche belegte Brötchen wird steuertechnisch unterschiedlich behandelt, abhängig davon, ob man es in der Bäckerei oder im Bistro isst. Das ist absurd“, beschreibt Offers die Ungleichbehandlung. Absurde Situation auch in der Schulverpflegung: Essen auf Einweggeschirr wird mit sieben Prozent besteuert. Isst man von wiederverwertbaren Porzellantellern, fallen 19 Prozent an. Zudem belastet die unterschiedliche Besteuerung zwischen Lebensmitteleinkauf (7%) und Verkauf in der Gastronomie (19%) Wirte und Restaurantinhaber beim Vorsteuerausgleich, weil der Gastronom die Mehrwertsteuerdifferenz tragen muss (siehe Hintergrund).
Diese Ungereimtheiten könnten im Rahmen einer großen Mehrwertsteuerrevision beseitigt werden. Der DEHOGA NRW sieht bei einer Reduzierung für arbeitsintensive Dienstleistungen wie dem Gastgewerbe oder dem Handwerk neben einem fairen Wettbewerb aber noch eine weitere Chance: „Allein im Gastgewerbe könnten Zehntausende sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze entstehen und die Schwarzarbeit eingedämmt werden“, ist sich Offers sicher.
Hintergrund:
- In NRW-Anrainerstaaten wie den Niederlanden oder Belgien findet der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Hotellerie (jeweils sechs Prozent) und Gastronomie (NL: sechs Prozent; B seit 1.1.2010 12 Prozent (vorher 21 Prozent)) Anwendung.
- Der reduzierte Mehrwertsteuersatz hat sich seit der generellen Erhöhung auf 16 (1.4.1998) und dann auf 19 Prozent (1.1.2007) nicht mehr erhöht und liegt nicht mehr – wie früher üblich – beim hälftigen Satz, sondern konstant bei sieben Prozent.
- Nach einer Studie der Universität Mannheim würde eine auf sieben Prozent abgesenkte Mehrwertsteuer im Gastgewerbe mittelfristig 70.000 neue Jobs schaffen.
- In der nordrhein-westfälischen Hotellerie und Gastronomie sind nach Zahlen von Information und Technik Nordrhein-Westfalen in den ersten elf Monaten des Vorjahres die Umsätze um über zehn Prozent gesunken.
- Das nordrhein-westfälische Gastgewerbe ist mit rund 44.000 Betrieben, über 185.000 sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern und über 16.000 Auszubildenden einer der wichtigsten Arbeitgeber und Ausbilder zwischen Rhein und Weser.
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