DEHOGA Nordrhein-Westfalen e. V.
DEHOGA-Center, Hammer Landstraße 45, 41460 Neuss
Fon 02131-7518100, Fax 02131-7518101
info[at]dehoga-nrw.de, www.dehoga-nrw.de
Wir hatten bereits über die Veröffentlichung der ersten Förder-Richtlinie zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ informiert.
Jetzt hat die Bundesagentur für Arbeit, die für die Umsetzung verantwortlich ist, den Link zu den Antragsformularen für die drei aktuellen Förderbereiche dieses Programms
auf deren Webseite veröffentlicht: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern
Sie finden dort neben den Antragsformularen auch jeweils die Formulare für die notwendigen Bescheinigungen der zuständigen Stelle (z. B. Industrie- und Handelskammer), insbesondere
Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Die Auszahlung erfolgt jeweils nach Ende der vertraglich vereinbarten Probezeit der Auszubildenden, die laut BBiG einen Monat beträgt und auf bis zu vier Monate verlängert werden kann.
Nähere Informationen finden Sie auch in den vom BMAS zusammengestellten FAQs zum Programm:
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Aus-Weiterbildung/faq-bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern.pdf?__blob=publicationFile&v=3