DEHOGA Nordrhein-Westfalen e. V.
DEHOGA-Center, Hammer Landstraße 45, 41460 Neuss
Fon 02131-7518100, Fax 02131-7518101
info[at]dehoga-nrw.de, www.dehoga-nrw.de
Bei der Roadshow der Fachgruppen Hotels und Tourismus sowie Gaststätten und verwandte Betriebe stand ein Update der Pflicht- und freiwilligen Angebote der BGN im Mittelpunkt:
Übrigens: Einen Film zur Roadshow finden Sie auf unserem YouTube-Kanal
Neben der gesetzlichen Unfallversicherung für Hotellerie und Gastronomie, in der alle Arbeitnehmer pflichtversichert sind, bietet die BGN auch für Unternehmer eine freiwillige Versicherung – ein Stück Existenzsicherung – an:
Die BGN gibt Hilfestellungen, um mit geeigneten Mitteln arbeitsbedingte Unfälle, Erkrankungen und Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden.
Prävention und Arbeitshilfen
Zum Thema Brandschutz - Brandschutzhelfer finden Sie hier wichtige Informationen, z.B. die DGUV Information zur Ausbildung und Befähigung als Brandschutzhelfer oder zur Berechnung der richtigen Anzahl an Feuerlöschern und FBNG 2018-01 Feuerlöschanlagen zu den Erfordernissen stationärer Feuerlöschanlagen.
Schulung zum Brandschutzhelfer
Zur vorgeschriebenen Ausbildung von Brandschutzhelfern bieten wir in Zusammenarbeit mit der BGN und einem zertifizierten Anbieter für DEHOGA Mitgliedsbetriebe die Möglichkeit einer branchentypischen Schulung zum Gruppensonderpreis bei Ihnen oder in Ihrem Kreis an.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an uns, die Fachgruppen DEHOGA NRW:
Email: fachgruppen[at]dehoga-nrw.de oder Tel.: 02131 7518-220
Die Erstausbildung wurde durch Fokussierung auf Kerninhalte und Praxisbezug auf einen Tag verkürzt, die regelmäßige Fortbildung gestärkt.
Hotline Ersthelferausbildung: 0621 4456 - 3222
Hinweis:
Das neue Anmeldeformular (seit dem 02.01.2015, für ein effizienteres Abrechnungsverfahren) müssen alle BGN-Mitgliedsunternehmen benutzen. Die Ausbildungsstellen rechnen direkt mit der BGN ab. Diese reichen der BGN weiterhin das von Ihrem Unternehmen ausgefüllte und von den Teilnehmern unterschriebene BGN Anmeldeformular ein.
In dem neuen maschinenlesbaren BGN-Anmeldeformular, das Sie hier direkt anfordern können und das Ihnen die BGN dann zuschickt, sind bereits Ihre Unternehmensdaten mit der BGN-Versicherungsnummer der Betriebsstätte eingedruckt. Sollen Beschäftigte mehrerer Betriebsstätten am Ersthelferlehrgang teilnehmen, müssen sie für jede dieser Betriebsstätten ein Anmeldeformular anfordern.
Die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, damit Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren möglichst vermieden werden, ist das Ziel der Prävention. Die Steigerung der Handlungskompetenz der betrieblichen Akteure ist daher oberstes Ziel der berufsgenossenschaftlichen Qualifizierungsmaßnahmen. Mit dem Angebot möchte die BGN dazu beitragen, die fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen zu steigern sowie Vorgehensweisen zur Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsplätze in unseren Mitgliedsunternehmen zu vermitteln.
Seit 2014 bietet die BGN ein Anreizsystem für Unternehmen, die im Arbeitsschutz mehr machen als gesetzlich vorgeschrieben ist. Im Arbeitsschutz gut aufgestellte Betriebe haben deutlich weniger Arbeitsunfälle und Fälle mit Verdacht auf Berufskrankheiten, somit weniger Ausfallszeiten.