Fokus 7: Jugendarbeitsschutzgesetz

Was fordern wir?

  • Jugendarbeitsschutz: Verschiebung von 22 auf 23 Uhr

Was ist Sache?

Der Jugendarbeitsschutz fordert, dass Minderjährige spätestens um 22 Uhr nach Hause geschickt werden. Das stimmt mittlerweile weder mit der Lebenswirklichkeit der Jugendlichen noch mit der betrieblichen Realität in Hotellerie und Gastronomie überein. Mit einem Arbeitsende um 23 Uhr haben unsere österreichischen Nachbarn bereits seit vielen Jahren gute Erfahrungen gesammelt.

Wir haben gute Argumente!

Die Chancen für minderjährige Haupt- und Realschüler auf dem Ausbildungsmarkt sind deutlich gesunken. An der Tatsache, dass die Schulschwächeren in Zukunft Probleme haben werden, einen Ausbildungsplatz zu finden, wird auch die demografische Entwicklung nichts ändern.
Bekäme das Gastgewerbe die Chance, jugendliche Auszubildende bis 23 Uhr arbeiten zu lassen, würde das zu einer erhöhten Ausbildungsbereitschaft gerade bei jugendlichen Azubis führen, also gerade bei den Schulabgängern, denen heute die Perspektiven fehlen. Zur Klarstellung: Es geht nicht um eine Arbeitszeitverlängerung, sondern lediglich um die Verschiebung der Arbeitszeit.

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