DEHOGA Nordrhein-Westfalen e. V.
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Ein vor der morgigen Bund-Länder Runde bekannt gewordener Beschlussvorschlag sieht erstmalig ein konkretes Ausstiegsszenario aus allen Corona-Beschränkungen vor. Zudem, dass nicht nur das Kurzarbeitergeld, sondern auch die Überbrückungshilfe IV wie von uns gefordert über den 31. März hinaus verlängert werden soll.
Zwar haben die vergangenen MPKs gezeigt, dass solche Vorschläge durchaus noch Änderungen erfahren können, doch der Entwurf macht Hoffnung, dass die geltenden Beschränkungen auch für unsere Branche zeitnah gelockert werden. Er zeigt erstmalig einen Weg auf, wann welche Einschränkungen aufgehoben werden sollen. Der 4. März könnte demnach ein wichtiges Datum für unsere Betriebe werden.
In einem ersten Schritt ...
soll die Obergrenze bei privaten Zusammenkünften für Geimpfte und Genesene erhöht werden, für Ungeimpfte soll sich bis 19. März zunächst nichts ändern.
Im Einzelhandel sollen alle Zugangsbeschränkungen fallen und nur noch eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gelten. Die Länder können allerdings eine eigene FFP2-Maskenpflicht beschließen.
In einem zweiten Schritt ab 4. März ...
In einem dritten Schritt ab 20. März ...
Ferner fordern Bund und Länder den Bundestag auf, das Infektionsschutzgesetz dahingehend zu ändern, dass weiterhin niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen möglich sind. So sollen u.a. in Innenräumen weiter Masken getragen werden. Die Maskenpflicht soll je nach Infektionslage angepasst werden können.
Für den DEHOGA bleibt wichtig festzustellen, dass mit dem Ende der Pandemie die Auswirkungen der Corona-Krise weitergehen, weshalb neben dem Wegfall der Beschränkungen staatliche Unterstützungen wie die Überbrückungshilfe oder das Kurzarbeitergeld angemessen weitergeführt werden müssen. Maßnahmen wie die flächendeckende Ein- und Fortführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Speisen und Getränke wären zudem wichtige Impulsgeber beim Restart der Branche.