DEHOGA Nordrhein-Westfalen e. V.
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Auch die Neuerungen der NRW-Regelungen in der ab 15. Juli gültigen Verordnung geben unseren Betrieben wieder mehr Freiheiten zurück. NRW bleibt Vorreiter mit seinen liberalen Regeln. Sie erfordern im Gegensatz zu anderen Bundesländern mit strikteren Regelungen ein höheres Maß an Eigenverantwortung aller Beteiligten, also von Gastronomen, Beschäftigten UND Gästen, geben allen aber auch mehr Spielräume. Es ist an uns, die Freiheiten zu nutzen und die Regeln einzuhalten!
Wieder möglich und weiterhin untersagt:
Hinweise:
Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte
- Für Einrichtungen und Veranstaltungsorte, an denen mehrere Veranstaltungen stattfinden, genügt die einmalige Erstellung und Vorlage eines Konzepts - neu: §2b Absatz 3 CoronaSchVO