DEHOGA Nordrhein-Westfalen e. V.
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Wie bereits berichtet wird die Überbrückungshilfe in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen haben sich nun darauf verständigt, wie das Programm in den nächsten Monaten aussehen soll. Wichtige, auch vom DEHOGA seit Monaten eingeforderte Verbesserungen gegenüber der ersten Phase wurden vorgenommen: Dazu gehört u.a.:
Weitere Details zu den Neuregelungen finden Sie hier…
Wie schon das laufende wird auch das neue Programm in einem vollständig digitalisierten Verfahren beantragt und bearbeitet werden können. Die Antragstellung erfolgt weiterhin über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt). Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung erfolgen wiederum über die Bewilligungsstellen der Bundesländer.
Eine Meldung des DEHOGA Bundesverband