Details:
- Webinar von DEHOGA NRW und Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte
- 15. Oktober 2024
- Beginn 10 Uhr, Dauer ca, 60 min.
- Online via Teams
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe bestimmte menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten (= verpflichtete Unternehmen).
Besonders kleine und mittlere Unternehmen haben einen zunehmenden Beratungsbedarf. Sie treffen zwar keine Pflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), dennoch kann das Gesetz auch auf sie Auswirkungen haben. Verpflichtete Unternehmen sind in vielen Fällen darauf angewiesen, mit ihren Zulieferern zusammenzuarbeiten, um ihre eigenen gesetzlichen Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte unterstützt diese Unternehmen, sich dem Thema Schritt für Schritt anzunähern.
Inhalte des Webinars:
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