Bettensteuer: Verwaltungsgericht Köln weist Klage gegen aktuelle Bettensteuersatzung ab

Fachthemen, NRW

Trotz Feststellung rechtlicher Mängel in der Satzung. Kölner Hotellerie und DEHOGA prüfen Rechtsmittel.

In der mündlichen Verhandlung wurde seitens der Kammer immerhin das rigide Belegprüfungsverfahren der Stadt Köln bei den Unternehmen der beruflich nächtigenden Gäste thematisiert und kritisiert.

"Das städtische Steueramt führt mit solchen Praktiken alle Bemühungen der Kölner Hotellerie, unsere Stadt positiv darzustellen, ad absurdum und schadet dem Ruf Kölns immens", entrüstet sich Christoph Becker, Geschäftsführer des DEHOGA Nordrhein e.V.. "Wenn die Stadt schon eine solche gastunfreundliche Steuer einführt, dann darf dies nicht in der städtischen Kontrolle der steuerbefreienden Angaben zu noch mehr Unmut bei unseren Gästen führen, denn der Gast kommt im Zweifel einfach nicht mehr zurück", führt Monika Ossege, Geschäftsführerin des Airport Messehotel und Musterklägerin in diesem Verfahren, weiter aus. 

Der enorme administrative Aufwand der Bettensteuer sowohl auf Seiten der Hotels, wie auch seitens der Firmenkunden, aber offenkundig auch seitens der Stadt Köln stand dabei von Anfang an in keinem Verhältnis zum Ertrag dieser Bagatellsteuer. 

Der Dehoga appelliert daher zum wiederholten Male an die Stadt Köln, auf die für alle Beteiligten belastende und offensichtlich nicht rechtssicher umsetzbare Steuer zu verzichten, um somit weiteren finanziellen und ideellen Schaden von der Stadt und seinen Unternehmern abzuwenden.

Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de