Kleinbetragsrechnungen: Grenze steigt

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Es gibt auch noch gute Nachrichten: Im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes hat der Bundestag beschlossen, die Grenze für sog. Kleinbetragsrechnungen von 150 auf 250 Euro anzuheben.

Der Bundesrat muss dem Gesetz allerdings noch zustimmen, womit im Mai dieses Jahres zu rechnen ist. 

Die Anhebung soll rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Die Kleinbetragsrechnungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten: 

  • den vollständigen Namen
  • Anschrift des leistenden Unternehmers
  • das Ausstellungsdatum
  • die Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung
    das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe
  • sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.

Alle weiteren Angaben, die das Umsatzsteuergesetz für Rechnungen fordert, können weggelassen werden.

Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de