Neues Jugendschutzgesetz, neuer Aushang

NRW, Fachthemen

Seit dem 1. April 2016 gelten im Jugendschutzgesetz neue Verbote für sog. E-Zigaretten, E-Shishas und deren Zubehör.

Nach dem neuen Jugendschutzgesetz gilt ab sofort:In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden. Dies gilt auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

Die entsprechend aktualisierte Fassung des Jugendschutzgesetz-Aushangs können Sie ab sofort HIER im DEHOGA Shop bestellen. Für DEHOGA-Mitglieder kostet der laminierte Aushang 2,50 Euro, für Nichtmitglieder 5,00 Euro jeweils inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten.

Im exklusiven Mitgliederbereich finden Sie einen Aushang zum Ausdruck.

Die Aushänge stehen auch in den Geschäftsstellen zur Verfügung.

Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de