Pauschalreiserichtlinie: Bundesrat versucht sich an einer Rolle rückwärts

Fachthemen, Berlin

DEHOGA macht sich für Beibehalt des gefundenen Kompromisses stark

Erst vor etwa einem Monat gaben wir Entwarnung: Die vom DEHOGA Bundesverband und Hotelverband Deutschland (IHA) kritisierte Anwendung des Pauschalreiserechts auf einzelne Reiseleistungen wurde gestrichen, bevor das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf verabschiedete.

Gesetzgebungsvorlagen der Bundesregierung sind allerdings dem Bundesrat zur Stellungnahme weiterzuleiten, der dafür sechs Wochen Gelegenheit hat. Wie sich bereits aus den ersten Ausschussprotokollen des Bundesrates ergibt, zeigen sich manche Bundesländer mit den Änderungen am ursprünglichen Referentenentwurf nicht zufrieden und wollen sie rückgängig machen. Insbesondere soll die Anwendung des Reiserechts auf Hotelübernachtungen wieder Bestandteil des Gesetzesentwurfs werden! Auch für Tagesreisen soll wieder das Pauschalreiserecht gelten.

DEHOGA Bundesverband und IHA werden weiterhin dafür eintreten, dass die Pauschalreiserichtlinie nicht über die Richtlinienvorgaben hinaus umgesetzt wird. Diese auch als „Gold Plating“ bezeichnete Praxis zeichnet insbesondere die Umsetzung von europäischen Richtlinien in Deutschland aus und stellt einen Verstoß gegen den Koalitionsvertrag dar.

Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de