Überfälle am Arbeitsplatz: BGN hilft mit Tipps zur Vorsorge

Berlin, Fachthemen

Immer wieder kommt es zu Raubüberfällen auf Gaststätten oder Hotels. Neben dem wirtschaftlichen Schaden für die Unternehmen sind häufig auch seelischen Verletzungen der Mitarbeiter die Folge.

Die BGN weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Überfälle am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg als Arbeitsunfälle anerkannt werden können. In den sieben über Deutschland verteilten Bezirksverwaltungen der BGN gibt es spezielle Ansprechpartner, die sich um Menschen mit einem überfallbedingten psychischen Trauma kümmern und einen schnellen Kontakt zu einem Therapeuten herstellen.

Darüber hinaus gibt die BGN weitere Tipps zu diesem Thema:
Überfällen vorbeugen
Vorsorge zu treffen ist der erste Schritt, um Überfälle zu verhindern. Technische und bauliche Maßnahmen im Innen- und Außenbereich sind am wirksamsten und deshalb eine Grundvoraussetzung neben organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen. So erhöhen beispielsweise ungesicherte Türen und unzureichende Beleuchtung das Überfallrisiko deutlich.

Überfälle sicher überstehen
Bei einem Überfall stehen alle unter Stress – Opfer und Täter. Die Situation kann eskalieren. Damit das nicht passiert, ist es für Opfer wichtig, sich während des Überfalls richtig zu verhalten. Notfallregel Nummer 1: Ruhe bewahren. Weil schon die Ruhe zu bewahren nicht einfach ist, sollte das Verhalten für diese Notsituation vorher geübt werden. Anleitung dazu gibt das BGN-Seminar „Gewaltprävention – Mehr Sicherheit durch Handlungskompetenz in Krisensituationen“. In Vortrag und Rollenspiel erlernen die Teilnehmer Gewaltsituationen mit Hilfe organisatorischer und technischer Maßnahmen vorzubeugen, das richtige Verhalten in der Krisensituation sowie präventive Planung bei der Opferbetreuung.

Weitere Informationen:

Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de