Nach dem Corona-Gipfel: "Entschädigungen müssen jetzt ausbezahlt werden!"

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Mit Bedauern hat der DEHOGA Nordrhein-Westfalen die Verlängerung des Lockdown "durch" den gestrigen Corona-Gipfel zur Kenntnis genommen und geht davon aus, dass es in diesem Jahr zu keiner Öffnung im Gastgewerbe mehr kommen wird. Der Hotel- und Gaststättenverband begrüßt, dass die Entschädigungen der November-Hilfe für das Sonderopfer, das die Branche erbringt, auch im Dezember gelten werden. Die Branche wartet dringend auf schnelle und unbürokratische Auszahlung der Hilfen.

Es hatte sich angedeutet, dass aufgrund des momentan bestehenden Infektionsgeschehens in Deutschland der "Lockdown light", der für das Gastgewerbe sehr "heavy" ausgefallen ist, verlängert werden und dass die Politik dem Gastgewerbe vorläufig keine Öffnungsszenarien anbieten würde. Jetzt besteht Gewissheit darüber, dass Restaurants, Cafés, Kneipen und Beherbergungsbetriebe bis mindestens 20. Dezember, aber wahrscheinlich darüber hinaus, geschlossen beziehungsweise nur beschränkt geöffnet bleiben werden. "Auch wenn die Beschlüsse erwartbar waren, bedauern wir, dass wir unsere Betriebe nicht wieder öffnen dürfen und sich der Lockdown für uns fortsetzt. Gerade das Jahresendgeschäft mit seinen vielen Feiern und der besonderen Stimmung während der Adventszeit und Silvester ist nicht nur wirtschaftlich, sondern auch emotional eine besonders intensive und schöne Zeit", weiß Bernd Niemeier, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen."Wir hätten gerne weiterhin unter Beweis gestellt, dass wir Teil der Lösung sind und nicht das Problem."

Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen begrüßt aber ausdrücklich, dass neben der Schließung die aus dem November bekannten Entschädigungszahlungen verlängert werden und damit auch eine gewisse Planungssicherheit für die Branche entsteht. "Wir wissen, dass sich die Politik die Entscheidung nicht leicht gemacht hat, die Schließung für unsere Betriebe zu verlängern. Die Entschädigungszahlungen sind aber grundsätzlich ein angemessener Ausgleich für das Sonderopfer, das wir, als Branche, für alle erbringen. Sie müssen für den vollständigen Zeitraum der Schließungen gezahlt werden und die Dezember-Hilfe sich auch auf den Dezember 2019 als Vergleichszeitraum beziehen", hält Bernd Niemeier fest.

Der DEHOGA macht wiederholt darauf aufmerksam, dass die angekündigten Entschädigungszahlungen jetzt zeitnah fließen müssen. Die Anträge für die November-Hilfe können erst seit gestern gestellt werden. "Viele unserer Unternehmer*innen stehen finanziell mit leeren Händen da, weil etwaige Rücklagen während der Pandemie häufig aufgebraucht sind. Den November-Verpflichtungen müssen wir aber trotzdem nachkommen, ohne auf gemachte Umsätze zurückgreifen zu können. Deshalb gilt in Bezug auf die Auszahlungen das Motto: Besser gestern als heute! Die Entschädigungen müssen jetzt ausbezahlt werden", so Niemeier abschließend.

Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de