Zu einer unserer wichtigsten Aufgaben gehört die Tarifarbeit. Wir sind zusammen mit der Gewerkschaft NGG Tarifpartner für das Gastgewerbe in NRW und handeln im Rahmen der grundgesetzlich festgeschriebenen Tarifautonomie. In unseren Zuständigkeitsbereich fallen der Manteltarifvertrag, der Entgelttarifvertrag und der Ausbildungstarifvertrag.
Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro stellte die grundgesetzlich garantierte Tarifautonomie in Frage, wobei nicht die Höhe, sondern der Prozess zur Festlegung durch den DEHOGA NRW scharf kritisiert wird. Das jetzige Vorgehen bedeutet, dass das Thema gesetzlicher Mindestlohn und dessen Erhöhung künftig zum Spielball politischer Interessen werden wird, vor allen Dingen vor Wahlen.
Der Manteltarifvertrag für das Gastgewerbe in Nordrhein-Westfalen ist genauso wie der Ausbildungstarifvertrag allgemeinverbindlich. Das bedeutet, dass die dort getroffenen Regelungen für alle Arbeitgeber:innen, Arbeitnehmer:innen und Auszubildenden bindend sind, unabhängig, ob sie beim DEHOGA NRW oder der NGG organisiert sind. Der Entgelttarifvertrag ist nicht allgemeinverbindlich.
Nach intensiven und konstruktiven Verhandlungen haben sich der Arbeitgeberverband DEHOGA Nordrhein-Westfalen und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk NRW in der Tarifrunde 2024 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten in Gastronomie und Hotellerie in Nordrhein-Westfalen geeinigt. „Wir mussten einen Grat finden, der die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Gastgewerbe NRW berücksichtigt, aber auch die Interessen der Beschäftigten nach einer fairen und wertschätzenden Lohnentwicklung. Dieser Tarifkompromiss ist das Ergebnis einer gelebten und respektvollen Tarifpartnerschaft, das von beiden Seiten empfindliche Zugeständnisse erfordert hat. Für die Vitalität, die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit der Branche bei uns in NRW war ein solcher Abschluss notwendig“, beschreiben Isabell Mura, Verhandlungsführerin der NGG NRW und Andreas Büscher, zuständiger Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen, die Ergebnisse der aktuellen Tarifrunde.
Beginn und Ende
Entgelterhöhungen
1.9.2024: + 4 % für alle Tarifbänder (außer Tarifband 1.1)*
ABER: Voraberhöhung am 01.09.2024 um 40,00 € in Tarifband 2 (Fachkräfte) und um 50,00 € in Tarifband 3 (Führungskräfte) – auf diese Erhöhung werden dann 4 % zusätzlich aufgeschlagen.
1.6.2025: + 5,8 % für alle Tarifbänder (außer Tarifband 1.1)
Sonderfall: Tarifband 1.1*
Der Stundenlohn im Tarifband 1.1 steigt zum 01.09.2024 auf 13,32 €. Der Stundenlohn in Tarifband 1.1 liegt dann künftig immer 0,50 € über dem gesetzlichen Mindestlohn, der ab 1.1.25 12,82 € betragen wird.
Streichung § 1.1.3 ETV
Die für kurzfristig beschäftigte SchülerInnen und Studierende geltende Sonderregelung des § 1.1.3 des Entgelttarifvertrages wird ersatzlos gestrichen.
Ausbildungsvergütungen
1.8.2024: Alle Ausbildungsvergütungen steigen um 50€ pro Ausbildungsjahr.
1.8.2025: Alle Ausbildungsvergütungen steigen um 50€ pro Ausbildungsjahr.
Im ersten Lehrjahr kann die Vergütung während der ersten vier Monate um 100 Euro reduziert werden. Dies soll dazu dienen, in bestimmten Fällen mit reduziertem Risiko Ausbildungsverhältnisse eingehen zu können.
Die Laufzeit des Ausbildungstarifvertrages beträgt 24 Monate.
Zur Prüfungsvorbereitung wird zusätzlich zu den im Berufsbildungsgesetz gewährten freien Tagen vor der Zwischen- und Abschlussprüfung jeweils ein weiterer freier Tag unter Fortzahlung der Ausbildungsvergütung gewährt.
Die Allgemeinverbindlichkeit soll beantragt werden.
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