Tarife & Löhne

Zu einer unserer wichtigsten Aufgaben gehört die Tarifarbeit. Wir sind zusammen mit der Gewerkschaft NGG Tarifpartner für das Gastgewerbe in NRW und handeln im Rahmen der grundgesetzlich festgeschriebenen Tarifautonomie. In unseren Zuständigkeitsbereich fallen der Manteltarifvertrag, der Entgelttarifvertrag und der Ausbildungstarifvertrag.

Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro (ab 1.1.27 - 14,60Euro) stellt die grundgesetzlich garantierte Tarifautonomie in Frage, wobei nicht die Höhe, sondern der Prozess zur Festlegung durch den DEHOGA NRW scharf kritisiert wird. Das jetzige Vorgehen bedeutet, dass das Thema gesetzlicher Mindestlohn und dessen Erhöhung künftig zum Spielball politischer Interessen werden wird, vor allen Dingen vor Wahlen.

Der Manteltarifvertrag für das Gastgewerbe in Nordrhein-Westfalen ist genauso wie der Ausbildungstarifvertrag allgemeinverbindlich. Das bedeutet, dass die dort getroffenen Regelungen für alle Arbeitgeber:innen, Arbeitnehmer:innen und Auszubildenden bindend sind, unabhängig, ob sie beim DEHOGA NRW oder der NGG organisiert sind. Der Entgelttarifvertrag ist nicht allgemeinverbindlich. 

Entgelttarifvertrag 2026

Der Arbeitgeberverband DEHOGA Nordrhein-Westfalen und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) NRW haben sich nach sehr schwierigen Verhandlungen in der dritten Runde auf einen neuen Tarifabschluss für das nordrhein-westfälische Gastgewerbe verständigt. Die Vereinbarung schafft Planungssicherheit bis Mitte 2028.

„Wir hatten trotz der wirtschaftlich extrem angespannten Situation immer beides im Blick – die Interessen der mehr als 400.000 Beschäftigten und natürlich ebenso die Leistungsfähigkeit der rund 40.000 Betriebe in Gastronomie und Hotellerie. Der jetzt gefundene Abschluss ist hart an der Belastungsgrenze für viele unserer Betriebe“, unterstreicht Andreas Büscher, Verhandlungsführer und Präsident des DEHOGA NRW.

Beginn und Ende

  • Der Tarifvertrag gilt ab dem 1.10.2026 und hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Er sieht keine rückwirkenden Lohnerhöhungen vor.

Entgelterhöhungen

  • 1.10.2026: + 2,2%
    ABER: Die Einstiegsvergütung verbleibt bei 14,40 Euro.

  • 1.1.2027: + 2,6% für alle Tarifbänder, auch die Einstiegsvergütung

  • 1.1.2028: + 2,2% für alle Tarifbänder

Ausbildungsvergütungen

  • 1.10.2026: Alle Ausbildungsvergütungen steigen um 20 Euro pro Ausbildungsjahr.

  • 1.8.2027: Alle Ausbildungsvergütungen steigen um 20 Euro pro Ausbildungsjahr.

  • Die bisherige Regelung zur Reduzierung der Ausbildungsvergütung während der viermonatigen Pro-bezeit bleibt bestehen. In der Probezeit beträgt mithin die Ausbildungsvergütung weiterhin 1.100 Euro brutto.

  • Die Laufzeit des Ausbildungstarifvertrages beträgt 24 Monate. 

  • Die Allgemeinverbindlichkeit soll beantragt werden.

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