Weiter lernen - nach der Ausbildung
Die Ausbildung in einem der sieben gastgewerblichen Ausbildungsberufe ist erfolgreich abgeschlossen, vielleicht konnten Sie auch schon erste Berufserfahrungen sammeln. Jetzt steht man vor der Frage, wie es als Fachkraft weitergehen könnte. Das Ziel: Eine höhere berufliche Qualifikation zu erwerben, um dann einen größeren Verantwortungsbereich übernehmen zu können.
Vielleicht überlegen Sie sich aber auch sich selbständig zu machen – die Optionen sind vielfältig! Sie reichen von kurzen Seminaren und Workshops zu Fachthemen bis hin zu kaufmännischen Fortbildungen und Studiengängen für das Management, die an zahlreichen Fachhochschulen und Universitäten angeboten werden. Gerade in der Hotellerie und Gastronomie ist es kein ungewöhnlicher Weg, es in jungen Jahren vom Azubi zum Küchenchef zu schaffen.
Nicht nur das Studium führt auf Bachelor-Niveau (DQR 7). Mit der abgeschlossenen Ausbildung als Fundament eröffnet die Höhere Berufsbildung attraktive Perspektiven für angehende Fach- und Führungskräfte. Im Gastgewerbe sind das die Abschlüsse zum:
# Küchenmeister/in (m/w/d)
# Restaurantmeister/in (m/w/d)
# Hotelmeister/in (m/w/d)
# Betriebswirt/in (m/w/d)
Die höhrere Berufsbildung als Karriere-Alternative zum Hochschulstudium ist unschlagbar praxisnah, immer aktuell und nah am Bedarf des Gastgewerbes. Sie wird in der Regel berufsbegleitend absolviert. So verdient man währenddessen gutes Geld und die Anschlussbeschäftigung ist gesichert. Über das sogenannte Aufstiegs-Bafög beteiligt sich der Staat zusätzlich an den Kosten. Die Prüfung nimmt die Industrie- und Handelskammer ab. So ist eine bundesweite Akzeptanz auf dem Arbeitsmarkt sichergestellt. Für Köche bietet die Höhere Berufsbildung zudem eine Spezialisierung (DQR 5) im bereich Diätetik an:
# Diätkoch (m/w/d)
Ihre IHK vor Ort finden Sie im IHK-Finder unter www.ihk.de. Weitere Informationen zu den IHK-Prüfungen und Vorbereitungskursen unter https://www.dihk-bildung.shop/weiterbildung/
Viele Mitarbeitende im Gastgewerbe verfügen über langjährige praktische Erfahrung, jedoch ohne formalen Berufsabschluss. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels bietet das neue Förderinstrumentarium nach § 81 und § 82 SGB III eine wichtige Chance: Ungelernte oder angelernte Mitarbeitende können im laufenden Betrieb zu Fachkräften entwickelt werden – mit umfassender finanzieller Unterstützung.
1. Betriebliche Einzelumschulung
Geeignet für ungelernte oder angelernte Mitarbeitende ab 25 Jahren, z. B. Küchenhilfen, Servicekräfte oder Hauswirtschaftsmitarbeitende.
Die betriebliche Einzelumschulung erfolgt vollständig im eigenen Betrieb. Sie entspricht einer regulären Ausbildung (z. B. zur Fachkraft im Gastgewerbe, Koch/Köchin), ist aber um ein Drittel verkürzt.
Besonderheit: Die Person bleibt auf ihrer bisherigen Stelle angestellt und erhält ihr normales Gehalt – kein Azubi-Gehalt.
Förderung: Bis zu 100 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt sowie zu Weiterbildungskosten – auch direkt nach Neueinstellung.
2. Teilqualifizierung (TQ)
Hier erwerben Mitarbeitende in mehreren, aufeinander aufbauenden Modulen einzelne Qualifikationen, z. B. zu Themen wie Speisenzubereitung, Gästebetreuung oder Hygiene. Nach Abschluss aller Module kann die Externenprüfung abgelegt werden.
Einsatzbereich: Besonders geeignet für Mitarbeitende mit wenig Schulbildung, fehlender Ausbildung oder familiären Verpflichtungen, die Schritt für Schritt zum Berufsabschluss geführt werden sollen.
Förderung:
100 % der Lehrgangskosten
Bis zu 100 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Fehlzeiten durch Qualifizierung
3. Vorbereitung auf die Externenprüfung
Wenn ein:e Mitarbeitende:r mindestens 4,5 Jahre Berufserfahrung in einem typischen Tätigkeitsfeld hat (z. B. Küche, Service, Rezeption), kann die sogenannte Externenprüfung bei der IHK beantragt werden.
Zur Vorbereitung gibt es gezielte Kurse, die die Inhalte der Prüfung vermitteln.
Förderung:
100 % der Lehrgangskosten
Bis zu 100 % Zuschuss zum Lohn während der Vorbereitungskurse
Hinweis: Die Berufserfahrung muss nicht zusammenhängend sein, aber inhaltlich zum gewählten Beruf passen.
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Fachkräfte im Gastgewerbe betreuen Gäste in unterschiedlichen Bereichen der Gastronomie. Sie bedienen im Restaurant, betreuen Veranstaltungen oder unterstützen weitere Bereiche wie Küche, Service oder Büro. Hauptsächlich arbeiten Fachkräfte im Gastgewerbe in Cafés, Restaurants, Kantinenbetrieben und Hotels. Die Umschulung richtet sich an Arbeitssuchende mit Interesse an einer Tätigkeit im Gastgewerbe. Weitere Informationen finden Sie hier.
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