Energiekrise

  • Energie(versorgungs)sicherheit
  • Energiebezahlbarkeit 
  • Energierettungsschirm

Aufgrund der eskalierenden und unkalkulierbaren Situation auf den Energiemärkten in Nordrhein-Westfalen, Deutschland und Europa ist ohne staatliches Handeln ein Massenexodus gastgewerblicher Betriebe in NRW vorgezeichnet. Die Pandemie hat das Gastgewerbe in den letzten zweieinhalb Jahren in den Abgrund schauen lassen. Gleiches gilt jetzt aufgrund der explodierten und explodierenden Preise für Strom und Gas.

 

Die nach dem Wegfall der Corona-Beschränkungen im Frühjahr 2022 einsetzende Konsolidierung der Branche, die leider längst noch nicht abgeschlossen war, ist durch den dramatischen Preisanstieg bei Gas und Strom stark gefährdet. Die Unternehmen in Gastronomie und Hotellerie sind nach den coronabedingten Verlusten in 2020 und 2021 in Höhe von jeweils rund 40 Prozent auch im September 2022 noch weit von einer Erholung entfernt. Vorgenommene Preisanpassungen in der ersten Jahreshälfte wegen Kostensteigerungen in den Bereichen Energie, Lebensmittel und Personal sind vielfach bereits “aufgezehrt“. Eine steigende Konsumzurückhaltung macht weitere deutliche Preisanpassungen unmöglich. Zusätzliche energetische Effizienzmaßnahmen in den Betrieben lassen sich nicht unbegrenzt ausdehnen, weil Beschaffungsschwierigkeiten sowie zähe Antragsverfahren die Situation erschweren. 

Vor diesem Hintergrund sehen sich nach einer bundesweit durchgeführten DEHOGA-Umfrage, darunter rund 350 Unternehmerinnen und Unternehmer aus NRW, schon jetzt 42,9 Prozent der teilnehmenden Gastronomen und Hoteliers aus unserem Bundesland allein aufgrund der Energiepreisentwicklung in ihrer Existenz gefährdet. Bundesweit waren es bei rund 3.000 gastgewerblichen Betrieben 37,7 Prozent.  

Um einen tatsächlichen oder finanziellen Energie-Lockdown verhindern zu können, brauchen Gastronomie und Hotellerie in NRW deshalb in erster Linie zwei Dinge:  

  1. Energie(versorgungs)sicherheit  
    durch Ausschöpfen aller sicheren verfügbaren Energiequellen 

  2. Energiebezahlbarkeit  
    Unabhängig von der Frage, welche grundsätzlichen staatlichen Maßnahmen – Eingriff in das Merit-Order-Prinzip, Senkung der Stromsteuer, Nicht-Einführung der Gasumlage, Strom- und/oder Gaspreisdeckelung mit Gegenfinanzierung über eine Zufallsgewinnsteuer – die zielführenden sind, ist der Weg eines Energie-Rettungsschirms für kleine und mittlere Unternehmen, wie ihn jetzt die Bundesregierung analog zum Energiekostendämpfungsprogramm vorgestellt hat, ebenfalls richtig und notwendig. Um die erhofften Wirkungen, nämlich das Überleben ganzer Branchen, zu erzielen, müssen die Details zu den angemessenen Wirtschaftshilfen schnell entwickelt und bekanntgegeben werden. Als Lehre aus den Corona-Hilfen sollte unbedingt ein besonderes Augenmerk auf der einfachen und unbürokratischen Abrufbarkeit der Leistungen liegen, unabhängig von der Unternehmensgröße.

Ohne staatliche Maßnahmen und Unterstützung lassen sich die aktuellen und prognostizierten Energiekosten von vielen gastgewerblichen Betrieben nicht mehr stemmen! Energie muss ausreichend fließen und bezahlbar bleiben.

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