Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mit Sitz in Mannheim ist seit 1885 die gesetzliche Unfallversicherung für die Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, von Brauereien und Mälzereien sowie von Schausteller- und Zirkusbetrieben. Alle Beschäftigten in diesen Betrieben sind kraft Gesetzes bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der BGN versichert – zurzeit rund drei Millionen Menschen in über 380.000 Betrieben.

BGN-Sicherheitstipp: Alarmieren und Evakuieren

BGN

Für den Ernstfall planen und üben

Bei Extremereignissen wie Bränden oder Explosionen müssen alle sofort sicher und schnell ‘raus aus dem gefährdeten…

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Brandschutz im Betrieb: Feuerlöscher

BGN

BGN-Rechner „Notwendige Feuerlöscher ermitteln“

Feuerlöscher sind das wichtigste Hilfsmittel zur frühen Brandbekämpfung. Kleine Feuer und Brände im…

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Geht gar nicht: Sprinkleranlagen über Fritteusen

BGN

Vergessene Gefahr nach Umbau oder Umnutzung

Eine Sprinkleranlage ist im Brandfall eine feine Sache: Da tritt zum Löschen schnell eine Menge Wasser…

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Nicht nur gut fürs Image: Gütesiegel „Sicher mit System“

BGN

BGN-Checkliste Arbeitsschutzmanagement

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb wollen organisiert und gemanagt sein. Und zwar mit System,…

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Aktualisierte DGUV Vorschrift 2 tritt schrittweise in Kraft

BGN

Zukünftig dürfen Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Unternehmensführung auch telefonisch oder online…

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