Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mit Sitz in Mannheim ist seit 1885 die gesetzliche Unfallversicherung für die Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, von Brauereien und Mälzereien sowie von Schausteller- und Zirkusbetrieben. Alle Beschäftigten in diesen Betrieben sind kraft Gesetzes bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der BGN versichert – zurzeit rund drei Millionen Menschen in über 380.000 Betrieben.

Neue Arbeitsstättenregel ASR A5.1 veröffentlicht – Relevanz für die Außengastronomie

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Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) hat die neue Arbeitsstättenregel ASR A5.1 „Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und…

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Kein Papier mehr: Die digitale Gefährdungsbeurteilung der BGN

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Egal ob Desktop oder Tablet – Digitalisierung erlaubt Bearbeitung von überall

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BGN-Sicherheitstipp: Sommerhitze

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So übersteht man heiße Tage am Arbeitsplatz

Wie’s aussieht, erwartet uns 2025 ein überdurchschnittlich warmer Sommer. Darin zumindest sind sich die…

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BGN-Sicherheitstipp: Alarmieren und Evakuieren

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Für den Ernstfall planen und üben

Bei Extremereignissen wie Bränden oder Explosionen müssen alle sofort sicher und schnell ‘raus aus dem gefährdeten…

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