Das wird neu in 2026

Das Jahr 2026 bringt zahlreiche gesetzliche Neuerungen, die Sie als Unternehmer und Arbeitgeber betreffen. Neue Vorschriften in den Bereichen Steuern, Arbeitsrecht und Digitalisierung fordern eine frühzeitige Anpassung, um rechtssicher und wettbewerbsfähig zu bleiben.

Diese Seite bietet Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Reformen.

News zu Neuerungen

Digitale PKV-Datenübermittlung: Neue Prozesse für Betriebe ab 2026

Ab Herbst 2025 übermitteln private Krankenversicherungen Beitragsdaten elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern. Arbeitgeber greifen künftig über ELStAM auf diese Informationen zu – Papierbescheinigungen entfallen. Das erleichtert die Zuschussberechnung, erfordert aber Anpassungen in den Lohnprozessen. Ein Widerspruch der Beschäftigten ist möglich und hat Auswirkungen auf die Abrechnung.

Neuer CO2-Preis

Ab dem 1. Januar 2026 wird sich der CO₂-Preis in Deutschland in einem Korridor zwischen 55 Euro und 65 Euro pro Tonne bewegen. Diese Maßnahme ist Teil der nationalen Klimaschutzstrategie und soll dazu beitragen, den Ausstoß von Treibhausgasen weiter zu verringern.

Die Erhöhung führt zu höheren Kosten für fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas. 

Der höhere Preis soll Anreize schaffen, auf klimafreundliche Alternativen wie erneuerbare Energien, Elektrofahrzeuge oder energieeffiziente Heizsysteme umzusteigen. 

Neue Verdienstgrenze für Minijobs

Ab 2026 wird die Verdienstgrenze für Minijobs von bisher 556 Euro auf 603 Euro monatlich angehoben. Die Erhöhung ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt, der im kommenden Jahr von 12,82 Euro auf 13,90 Euro steigt. Ziel der neuen Verdienstgrenze ist es, geringfügig Beschäftigten mehr finanziellen Spielraum zu ermöglichen, ohne das sie den Minijob-Status verlieren.

Rechengrößen in der Sozialversicherung

Am 26. November 2025 wurde die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Die ab dem 1. Januar 2026 geltenden Beitragssätze, Bemessungsgrenzen und Sachbezugswerte haben wir hier zum Abruf bereitgestellt.

Künstlersozialabgabe

Der Beitragssatz zur Künstlersozialabgabe sinkt ab 2026 auf 4,9 Prozent. Diese Abgabe müssen Unternehmen entrichten, die regelmäßig freiberufliche Designer, Autoren oder Pressefotografen beauftragen. Für kleinere Auftragsvolumen gilt eine Bagatellgrenze: Unternehmen, die 2025 insgesamt nicht mehr als 700 Euro an selbstständige Kreativschaffende gezahlt haben, sind von der Abgabe befreit. Ab 2026 wird diese Bagatellgrenze auf 1000 Euro angehoben.. Diese Änderung ist Teil des Bürokratieentlastungsgesetzes IV. Die Frist zur Meldung endet am 31. März 2026.


Disclaimer:
Trotz sorgfältiger Recherche und Kontrolle erheben wir mit den Informationen auf dieser Seite nicht den Anspruch der Vollständigkeit und können die Richtigkeit nicht garantieren. 

Stand: Dezember 2025