Historische Entscheidung: Mehrwertsteuer auf alle Speisen wird ab 1.1.26 dauerhaft auf 7% reduziert

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Mit dem Bundesrat hat jetzt auch die Länderkammer der dauerhaften Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Speisen zugestimmt. Die 7% kommen zum 1.1.26. Das bedeutet Steuergerechtigkeit für den Verkauf von Speisen. Endlich.

Nach dem Bundestag hat heute auch der Bundesrat mit den Stimmen der nordrhein-westfälischen Landesregierung der dauerhaften Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Speisen auf 7 Prozent zugestimmt. Für den DEHOGA Nordrhein-Westfalen bedeutet dieser Beschluss eine historische und überfällige politische Weichenstellung für die Zukunft der Gastronomie in Städten, Gemeinden und im ländlichen Raum. „Die Politik, auch unsere Landesregierung, hat heute bewiesen, dass sie bereit ist, Verantwortung für eine Branche zu übernehmen, die ein wichtiger Wirtschafts- aber auch Lebensfaktor in unserer Gesellschaft und in unserem Land ist. Die dauerhafte 7-Prozent-Regelung ist eine mutige und richtige Entscheidung, die die Zukunftsfähigkeit von Restaurants, Bistros, Cafés, aber auch die der der Kita- und Schulverpflegung nachhaltig stärkt“, betont Patrick Rothkopf, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen.  

Mit dem Beschluss wird eine steuerliche Ungleichbehandlung beendet, die seit 1967 besteht. Über fast sechs Jahrzehnte hinweg wurden identische Speisen unterschiedlich besteuert – je nachdem, ob sie im Betrieb verzehrt oder mitgenommen wurden. Rothkopf dazu: „Dass es fast 60 Jahre gedauert hat, diesen offensichtlichen Widerspruch zu beseitigen, zeigt, wie zäh politische Prozesse sein können. Umso wichtiger ist das klare Signal von Bundestag und Bundesrat: Gleiche Speisen werden endlich gleich besteuert. Das ist Steuergerechtigkeit im besten Sinne.“

Ab dem 1. Januar 2026 gilt damit dauerhaft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf alle Speisen. Für die Betriebe bedeutet das vor allem Planungssicherheit in einer wirtschaftlich weiterhin äußerst angespannten Lage mit sehr hohem Kostendruck, der beispielsweise wegen der anstehenden Mindestlohnerhöhung weiter fortbesteht. „Die 7 Prozent verschaffen den Betrieben Luft zum Atmen. Sie schaffen Freiräume für Investitionen – in die Betriebe, in Qualität, in Nachhaltigkeit und vor allem in unsere Beschäftigten und Auszubildenden. Sie helfen zudem, Preise verantwortungsvoll zu gestalten und weitere Betriebsschließungen zu verhindern“, so Rothkopf.

Der DEHOGA NRW unterstreicht neben der wirtschaftlichen Bedeutung mit Zehntausenden Betrieben, Hunderttausenden Beschäftigten und Auszubildenden sowie Milliardenumsätzen die gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Branche: „Gastronomie ist weit mehr als Umsatz und Beschäftigtenzahlen. Sie bedeutet Lebensqualität, sie schafft Begegnung, Austauschorte, Zusammenhalt, Sicherheit in den Innenstädten und Orte des Miteinanders – als Treffpunkte und zweite Wohnzimmer. Und das flächendeckend, auch dort, wo andere Angebote längst verschwunden sind.“

Abschließend richtet der DEHOGA NRW einen klaren Dank an die politischen Entscheiderinnen und Entscheider: „Wir danken den Verantwortlichen im Bund, im Land Nordrhein-Westfalen und in den Kommunen, die diese Entscheidung trotz erheblicher Widerstände und schwieriger Haushaltslagen getroffen und uns im Vorfeld unterstützt haben. Dieser Beschluss ist ein starkes Zeichen der Wertschätzung und Bekenntnis zur Gastronomie und zu lebendigen, attraktiven Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.“

Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Pressesprecher