Neue Arbeitsstättenregel ASR A5.1 veröffentlicht – Relevanz für die Außengastronomie

BGN, Fachgruppe Gaststätten

Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) hat die neue Arbeitsstättenregel ASR A5.1 „Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien“ veröffentlicht. Diese Regel betrifft insbesondere Betriebe mit Außengastronomie, da sie Anforderungen an den Schutz der Beschäftigten bei Witterungseinflüssen wie UV-Strahlung, Hitze und Kälte formuliert.

Die ASR wurde nach deutlicher Kritik – auch seitens des DEHOGA – deutlich gestrafft: Statt ursprünglich 36 Seiten umfasst sie nun nur noch 21 Seiten und ist praxisnäher gestaltet. Die Themen Hitze und Kälte wurden aus der Regel selbst ausgegliedert und in zwei separaten Empfehlungen behandelt.

Die neue ASR A5.1 enthält:

  • Anforderungen zur Gefährdungsbeurteilung bei sechs Witterungseinflüssen (u.a. UV-Strahlung, Hitze, Kälte, Niederschlag),
  • Hinweise zu Schutzmaßnahmen für Arbeitsplätze im Freien,
  • Empfehlungen für langfristig geplante und organisierte Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten bei extremen Wetterlagen.

Für das Gastgewerbe bedeutet das: Betriebe mit Außenbereichen sollten die neue ASR A5.1 prüfen und ggf. ihre Gefährdungsbeurteilungen sowie Schutzmaßnahmen anpassen. Die Empfehlungen zu Hitze und Kälte bieten zusätzliche Orientierung, sind aber nicht verpflichtend.

Weitere Informationen und die vollständige ASR A5.1 finden Sie auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

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Ansprechpartner: Frank Thiel, Fachgruppe Gaststätten und verwandte Betriebe