Informationsportal Lebensmitteltransparenz

Auf dem Portal Lebensmitteltransparenz NRW werden Lebensmittelunternehmen namentlich aufgelistet, wenn sie gegen bestimmte Vorschriften aus dem Lebensmittelrecht verstoßen haben. Die Einträge bleiben für sechs Monate auf der Plattform, auch wenn die Mängel behoben wurden. Sollte es einmal zu Hygienemängeln gekommen sein, sollten Betriebe proaktiv, vor allen Dingen im Rahmen der Anhörung mit den Behörden zusammenarbeiten.

Was ist Sache?

Für Nordrhein-Westfalen werden auf lebensmitteltransparenz.nrw.de Informationen veröffentlicht, wenn gesetzliche Vorschriften gemäß § 40 Absatz 1a des LFGB verletzt werden. Diese beinhalten:

  • Überschreitungen von Grenzwerten bei Lebens- und Futtermitteln
  • Nachweise von verbotenen Stoffen
  • Wiederholte oder erhebliche Verstöße gegen Hygienevorschriften mit einem erwarteten Bußgeld von mindestens 350 EUR

Die Informationen umfassen die Produkt- und Betriebsbezeichnung, den Kontrolltag, den Verstoß und die zuständige Behörde. Die Veröffentlichung dient der Transparenz, nicht der Verbraucherwarnung. Veröffentlicht werden Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB).

Die Einträge bleiben für sechs Monate auf der Plattform, auch wenn die Mängel behoben wurden.

Auf Anhörungen sollte ausführlich und angemessen reagiert werden.
Informationen und Argumente zur Entlastung haben einen großen Einfluss auf den Bußgeldbescheid.
Was kann der Betrieb akut tun?

Droht ein Bußgeld in einer Höhe von mindestens 350 EUR, lässt sich ein Eintrag gegebenenfalls noch abwenden, vor allen Dingen im Rahmen der obligatorischen Anhörung. Nach Rücksprache des DEHOGA mit dem Verband der Lebensmittelkontrolleure empfiehlt sich:

  • Besonders wichtig - Vorbereitung auf die Anhörung:
    • Bereiten Sie sich gründlich auf die Anhörung vor, falls Mängel festgestellt werden. Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Informationen und Dokumentationen zur Hand haben und mögliche Verbesserungsmaßnahmen klar darlegen können.
  • Schnelle Reaktion auf Mängel:
    • Reagieren Sie schnell auf festgestellte Mängel und beheben Sie diese umgehend. Eine zügige Korrektur kann die Entscheidung über eine Veröffentlichung beeinflussen.
  • Transparente Kommunikation mit Behörden:
    • Halten Sie eine offene und transparente Kommunikation mit den zuständigen Kontrollbehörden. Dies kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden und eine konstruktive Zusammenarbeit zu fördern.

Sollte es doch zu einer aus betrieblicher Sicht rechtswidrigen Eintragung kommen, steht dem Unternehmer eine Unterlassungsklage und Antrag auf einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht offen. In diesem Fall, empfiehlt sich die Hinzunahme eines fachkundigen Rechtsanwalts. 

Vorbeugende Maßnahmen
  • Proaktive Hygienemaßnahmen:
    • Führen Sie passend zum Unternehmen strikte Hygienemaßnahmen ein und überprüfen sie diese regelmäßig. Dies kann durch interne Audits, Schulungen und Qualitätsmanagementsysteme wie HACCP unterstützt werden.
  • Regelmäßige Schulungen:
    • Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig in den geltenden Hygiene- und Sicherheitsstandards. Gut geschulte Mitarbeiter sind der Schlüssel zur Einhaltung der Vorschriften.
  • Dokumentation und Nachverfolgung:
    • Führen Sie eine umfassende Dokumentation Ihrer Hygienemaßnahmen und -kontrollen. Eine lückenlose Dokumentation kann im Falle einer Kontrolle nachweisen, dass Sie kontinuierlich hohe Hygienestandards einhalten. Achten Sie auf Regelmäßigkeit und Angemessenheit der Intervalle.
  • Einsatz digitaler Tools:
    • Herausforderungen des Fachkräftemangels können durch digitale Tools kompensiert werden.
    • Der Landesverband der Lebensmittelkontrolleure unterstützt ausdrücklich den Einsatz von Technologie und die Etablierung von digitalen Prozessen.