Infos zur FIFA Fußball-Weltmeisterschaft der Männer

Fachthemen, Urheberrecht

Die Vorfreude auf die Fußball‑Weltmeisterschaft 2026 wächst – und mit ihr die Planungssicherheit für gastronomische Betriebe. Der Bundesrat hat der befristeten Public‑Viewing‑Verordnung zugestimmt und damit eine wichtige Voraussetzung für öffentliche Liveübertragungen geschaffen.

Übertragungsrechte

Magenta TV, der Streaming-Dienst der Telekom, hat die Übertragungsrechte erworben und zeigt als einzige Plattform alle Spiele live.

ARD und ZDF haben Sublizenzen erworben und zeigen insgesamt 60 Spiele im Free‑TV, darunter:

  • alle Spiele der deutschen Nationalmannschaft,
  • das Eröffnungsspiel,
  • Halbfinals und Finale,
  • weitere ausgewählte Top‑Partien.

Übertragung Fußball-WM via Sky Business

Über Sky wird das WM‑Programm von MagentaTV sowohl für gastronomische Betriebe als auch für offizielle Public‑Viewing‑Veranstaltungen distribuiert.

 

Lösung für Sky‑Bestandskunden

Sky‑Kunden mit einem Hotelbarpackage können alle WM‑Spiele über drei lineare Sondersender empfangen – über Sky Q Receiver oder Sky Stream Box, ohne zusätzliche Kosten und ohne gesonderte Anmeldung.
Die Kanäle sind über SAT, Kabel und Sky Stream verfügbar und werden voraussichtlich ab dem 4. Juni freigeschaltet.

 

Angebot für Betriebe ohne Sky‑Abonnement

Für Nicht‑Sky‑Kunden steht seit 6. Mai der dreimonatige Sky GastroPass zur Verfügung. Das Paket umfasst:

  • die drei linearen WM‑Kanäle von MagentaTV
  • zusätzlich das komplette Sky‑Sportprogramm, darunter
    • Bundesliga und 2. Bundesliga
    • DFB‑Pokal
    • Premier League
    • Wimbledon
    • 20 ATP‑Turniere
    • ausgewählte Formel‑1‑ und MotoGP‑Rennen

Der GastroPass beinhaltet eine Sky Stream Box und läuft vom 1. Juni bis 31. August 2026.

Kosten:

  • Einmalig 299 € für den GastroPass
  • Jede weitere Box einmalig 49 €

Public Viewing trotz später Anstoßzeiten möglich

Bundesrat stimmt gelockerten Lärmschutzregeln zur Fußball-WM zu

Die Fußball‑WM der Männer findet 2026 in Kanada, Mexiko und den USA statt. Aufgrund der Zeitverschiebung werden viele Spiele erst ab 22 Uhr deutscher Zeit, einzelne Partien sogar noch später angepfiffen. Ohne Sonderregelungen wäre Public Viewing im Freien damit in vielen Fällen nicht oder nur eingeschränkt möglich gewesen.

Mit der nun beschlossenen Verordnung können Kommunen befristete Ausnahmen vom Lärmschutz zulassen. Sie erhalten damit mehr Flexibilität, um im Einzelfall zwischen dem Schutz der Nachtruhe und dem herausragenden öffentlichen Interesse an den WM‑Spielen abzuwägen.

Der DEHOGA hat sich erneut ausdrücklich für diese Regelung eingesetzt. Vergleichbare Verordnungen gab es bereits seit der Fußball‑WM 2006.

Geltungsdauer:
Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2026.

 

Gemeinschaftserlebnis als Chance für Betriebe

Gemeinsames Mitfiebern in Kneipen, Restaurants oder Biergärten gehört für viele Fans untrennbar zu einer Fußball‑WM dazu. Public Viewing schafft Atmosphäre, stärkt die Bindung der Gäste an den Betrieb und sorgt oft für zusätzliche Umsätze – ein Mehrwert, den das heimische Wohnzimmer nicht bieten kann.

Gastgewerbetreibende sollten die erforderlichen Maßnahmen mit ihrer Kommune klären

Die UEFA informiert auf Ihrer Webseite über die verschiedenen Regularien. 

 

Public Viewing: Lizenzen erforderlich

Für kommerzielle öffentliche Übertragungen (Public Viewing) ist eine Lizenz erforderlich. Die entsprechenden FIFA‑Lizenzen für Deutschland werden über Sky vergeben. Interessierte Betriebe können hierfür einen offiziellen Lizenzantrag stellen.


 

Ansprechpartner: Frank Thiel, Fachgruppe Gaststätten und verwandte Betriebe