2. Schritt vor dem 1.: Rettungspaket für das Gastgewerbe gegen Pleitewelle JETZT

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Um Pleitewelle zu verhindern: Nach Entscheidung des Koalitionsausschusses bleiben Rettungspaket für das Gastgewerbe und „Öffnungstermin“ höchste Priorität +++ zweiter Schritt vor dem ersten +++ erst Liquidität schaffen, dann Steuererleichterungen +++ reduzierter Mehrwertsteuersatz und erweitertes Kurzarbeitergeld richtig +++ NRW-weite Aktionen am Freitag gute Gelegenheit, auf Forderungen aufmerksam zu machen

Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen kritisiert die richtige Reihenfolge der vom Koalitionsausschuss getroffenen Entscheidungen und befürchtet weiterhin Tausende von Pleiten im Gastgewerbe: „Als Erstes müssen unsere Betriebe die Zeit bis zur Lockerung der Maßnahmen überstehen. Dafür brauchen sie jetzt Liquidität. Wenn wir wieder geöffnet haben dürfen und der Betrieb langsam anläuft, brauchen wir immer noch Liquidität. Und dann hilft langsam aber sicher auch der reduzierte Mehrwertsteuersatz. Wer aber großflächig Pleiten in Gastronomie und Hotellerie bis dahin verhindern möchte, der muss jetzt mit einem Rettungspaket gegensteuern“, beschreibt Bernd Niemeier, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen, die Forderung der Branche. Die Große Koalition hatte sich gestern Abend auf einen reduzierten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen vom 1.7.2020 – 30.6.2021 geeinigt, dazu eine gestaffelte Erhöhung des Kurzarbeitergeldes von 60 auf 80 Prozent. Ein eigenes Rettungspaket für das Gastgewerbe wurde nicht vereinbart.

Rettungspaket für das Gastgewerbe gefordert
Der DEHOGA drängt weiter auf ein eigenes Rettungspaket für die Branche, selbst wenn Lockerungen eingeführt werden: „Die Lockerungen werden auf unabsehbare Zeit erhöhte Hygiene-Maßnahmen und Mindestabstände bedeuten. Wenn zwischen den Gästen aber zwei Meter Platz sein müssen, Tische nur mit zwei Personen besetzt werden dürfen, kann das in der Praxis bis zu einer Halbierung der Plätze und mehr führen. Zusammen mit verändertem Gästeverhalten und Konsumzurückhaltung wegen Kurzarbeit und erhöhter Arbeitslosigkeit werden die Umsätze perspektivisch sehr niedrig bleiben. Und das wahrscheinlich bis ins nächste Jahr“, vermutet Niemeier.

Sieben Prozent – richtiges Signal
Auch wenn es den reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Speisen erst einmal nur für ein Jahr geben soll, ist es ein wichtiges Signal. Die Politik hat erkannt, dass man mit den jetzigen Erträgen Kredite nicht zurückzahlen und keine Liquidität aufbauen kann. „Wir machen uns seit Jahren dafür stark. Und hätte es ihn vorher schon gegeben, wäre die Liquidität vieler Betriebe eine bessere gewesen. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz wird uns helfen, wenn wir wieder Umsätze machen dürfen. Dafür ein Dank an alle, die sich dafür stark gemacht haben“, so Bernd Niemeier.

Aufstockung des Kurzarbeitergeldes
Der DEHOGA NRW hatte sich dafür eingesetzt, dass das Kurzarbeitergeld für die Beschäftigten in der Branche erhöht werde und freut sich über die jetzt gewonnene Regelung: „Wir hätten unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen das Kurzarbeitergeld gerne mit eigenen Mitteln aufgestockt, sahen und sehen uns aber wegen der verheerenden Situation in den Betrieben mit Umsatzausfällen nahe der 100 Prozent dazu nicht in der Lage“, erklärt Bernd Niemeier. Für die Beschäftigten in der Branche war eine Aufstockung besonders wichtig, weil das Kurzarbeitergeld „nur“ den Nettolohn als Berechnungsgrundlage ansetzt. Auch die Trinkgelder sind weggefallen.

DEHOGA NRW unterstützt landesweite Aktionen am morgigen Freitag
Morgen finden in zahlreichen Städten bundesweit nach Dresdner Vorbild Mahnwachen mit leeren Stühlen statt. Sie stehen auf wichtigen Plätzen in den Innenstädten stellvertretend für die Leere von Restaurants und Hotelbetten, aber auch die Leere, die Unternehmer und Beschäftigte spüren. „Wir unterstützen gerne alle Aktionen, die auf die besonders prekäre Lage der Branche und unsere Forderungen hinweisen“, betont Bernd Niemeier. Die Aktion „Leere Stühle“ fand ihren Anfang letzte Woche in Dresden.

Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de