Corona-Krise: Private Feiern in Gaststätten und Hotels nicht pauschal verbieten

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Ablehnung, private Feiern wie Hochzeiten oder Jubiläen im Gastgewerbe künftig pauschal zu verbieten +++ Sicherer als private Partys in Parks oder Zuhause +++ Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben +++ DEHOGA NRW mit neuer Aktion "Mit Sicherheit gut ausgehen"

Die Corona-bedingten Infektionszahlen sind in den letzten Wochen in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen wieder angestiegen. Um sie einzudämmen, wird gerade ein Verbot privater Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstage diskutiert, angestoßen durch ein Interview, das Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im heute-journal gegeben hatte. Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen lehnt ein pauschales Verbot für Feiern in Gaststätten oder Hotels ab: "Die professionelle Gastronomie hat das Infektionsgeschehen bei uns in NRW bis jetzt nicht nennenswert beeinflusst, weil wir auch gerade bei den Feierlichkeiten auf die Einhaltung der Hygieneregeln pochen. Sicherer feiern als bei uns geht nicht. Auf Privat-Partys in Parks oder Zuhause haben wir natürlich keinen Einfluss. Wir nehmen die Gefahren der Pandemie und den Gesundheitsschutz sehr ernst, aber deshalb darf man aus etwaigen Einzelfällen kein generelles Verbot von privaten Feiern, die in unseren Betrieben stattfinden, ableiten", betont Bernd Niemeier, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen. „Wir verbieten ja auch nicht das Reisen, nur weil die Zahl der infizierten Reiserückkehrer besonders hoch ist, sondern wir antworten mit mehr Tests.“

Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen sieht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gefährdet, wenn es zu einem pauschalen Verbot käme: "Wir haben nach jetzigem Kenntnisstand Zweifel, ob das Ziel erreicht werden kann, das Infektionsgeschehen mit einem Verbot dieser Veranstaltungen in Hotels oder Gaststätten spürbar positiv zu beeinflussen. Gleichzeitig würde das Verbot aber für viele Betriebe einem partiellen Lockdown gleichkommen“, beschreibt Bernd Niemeier die potenziellen harten betriebswirtschaftlichen Konsequenzen. Auch wenn eine Ausweitung der Pandemie mit einem zweiten Lockdown und der Schließung aller Betriebe das schlimmste Szenario für die Branche wäre, müssen nach Meinung des Hotel- und Gaststättenverbandes weitere Einschränkungen trotzdem immer genau auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft und dürfen nicht leichtfertig verhängt werden. Nach jetziger Rechtslage sind besondere gesellige Veranstaltungen bis maximal 150 Personen erlaubt, wobei auch hier besondere Hygieneregeln einzuhalten sind.

Unabhängig davon, dass der DEHOGA Nordrhein-Westfalen ein pauschales Verbot von privaten Feiern ablehnt, sieht er die Branche und ihre Gäste weiterhin natürlich in der Pflicht, ihren Beitrag zur Reduzierung von Infektionen zu erbringen. Aus diesem Grund hat er gestern die Aktion „Mit Sicherheit gut ausgehen“ gestartet. Die Motive greifen unter dem Motto "Ein AHA-Erlebnis in der Gastronomie" die drei Regelungsbereiche (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken) sowie den Bereich der Kontaktdatenerfassung auf. "Wir möchten trotz des Ernstes der Lage mit einem zwinkernden Auge auf die Pflichten eines jeden Einzelnen hinweisen und appellieren an alle Gastronomen, Beschäftigte und Gäste, sich für die Einhaltung der Regeln stark zu machen", formuliert Bernd Niemeier. „Wir sitzen alle in einem Boot. Gastronomie zu Corona-Zeiten geht nur zusammen.“ 

Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de