Coronakrise: Wo bleibt das Kurzarbeitergeld für Auszubildende?

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Der DEHOGA NRW fordert im Zuge der Corona-Krise dringend die Einbeziehung des Kurzarbeitergeldes für Ausbildungsverhältnisse. Auch für Minijobber muss eine Regelung gefunden werden.

Angesichts der anstehenden Erweiterungen des Kurzarbeitergeldes (Kug) fordert der DEHOGA Nordrhein-Westfalen die unbedingte und uneingeschränkte Einbeziehung von Auszubildenden in die Regelungen des Kurzarbeitergeldes. Ausbildung ist in der jetzigen Zeit unmöglich geworden, weil staatlich verordnet, Schulen und Betriebe geschlossen sind. Grundsätzlich ist Kurzarbeitergeld für Auszubildende nicht vorgesehen, die Ausbildungsvergütungen laufen aber weiter. „Wir brauchen Lösungen für die Betriebe, bei denen keine weiteren Kosten entstehen. In Zeiten wie diesen, in denen Restaurants, Gaststätten oder Hotels quasi geschlossen sind und keine Einnahmen erwirtschaften, können die Ausbildungsvergütungen nicht mehr getragen werden“, stellt Klaus Hübenthal, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Nordrhein-Westfalen, fest. „Das Festhalten an den bisherigen Regeln erhöht das Risiko, dass der ausbildende Betrieb nach der Krise nicht mehr ausbilden kann, weil er einfach nicht mehr da ist. Und damit könnte eine ganze Generation von Facharbeitern ausfallen“, befürchtet Klaus Hübenthal. 

Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen sieht noch an anderer Stelle Handlungsbedarf und zwar im Bereich der Minijobber. „Auch für die Aushilfen brauchen wir die Unterstützung durch den Staat – entweder durch Übernahme der Löhne oder Einbeziehung in das Kurzarbeitergeld“, fordert Klaus Hübenthal.

Das Gastgewerbe in Nordrhein-Westfalen, in dem vor der Corona-Krise in rund 51.000 Betrieben mehr als 400.000 Beschäftigte und ca. 10.000 Auszubildenden mehr als 16,5 Milliarden Euro Umsatz erwirtschafteten, ist aktuell existenziell bedroht.

Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de