DEHOGA NRW: Auszahlung Kurzarbeitergeld lässt auf sich warten - Forderung nach direkter Zahlung

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82,1 Prozent von Gastronomen und Hoteliers warten nach mehreren Wochen immer noch auf Zahlungseingang des Kurzarbeitergeldes +++ DEHOGA erneuert Forderung nach direkter Auszahlung durch die Arbeitsagenturen +++ Vorleistung durch die Unternehmen gefährdet Liquidität +++ Soforthilfen immer noch nicht vollständig ausbezahlt

Die Einführung veränderter Kurzarbeitergeldregelungen stößt auf großen Zuspruch in Gastronomie und Hotellerie. Allerdings monieren 82,1 Prozent befragter Unternehmen aus dem Gastgewerbe, dass die Zahlungen für den Monat März immer noch nicht eingegangen sind. Das ist ein Ergebnis einer Umfrage, die der DEHOGA bundesweit durchgeführt hat und an der sich 1050 Gastronomen und Hoteliers aus Nordrhein-Westfalen beteiligten.

Der DEHOGA fordert deshalb eine Gesetzesänderung, die es den Arbeitsagenturen ermöglicht, das Kurzarbeitergeld (KuG) künftig direkt an die Arbeitnehmer auszubezahlen. Momentan müssen die Unternehmer noch in Vorleistung treten und das KuG an ihre Beschäftigten überweisen, bevor die Arbeitsagenturen die Gelder erstatten. "Das größte Problem der Branche besteht momentan in der häufig fehlenden Liquidität. Das zu spät ausgezahlte Kurzarbeitergeld verschärft für viele Betriebe die Situation, zumal jetzt der nächste Lohngang ansteht. Die Politik sollte die Voraussetzungen schaffen, dass die Arbeitsagenturen direkt auszahlen können", fordert Klaus Hübenthal, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Nordrhein-Westfalen.

Auch die Auszahlung der NRW-Soforthilfe stockt weiterhin zum Leidwesen der Branche. "Es gilt das Gleiche wie beim Kurzarbeitergeld. Die Bewilligung reicht nicht aus. Wir brauchen das Geld auf dem Konto, um die Ausgaben bezahlen zu können", unterstreicht Klaus Hübenthal.

Im Gastgewerbe NRW arbeiteten vor der Corona-Krise in rund 51.000 Betrieben mehr als 400.000 Beschäftigte und erwirtschafteten dabei einen Umsatz von rund 16,5 Milliarden Euro.

Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de