Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen fordert die Landesregierung NRW auf, dem Beispiel Bayerns zu folgen und ein grundsätzliches Verbot kommunaler Verpackungssteuern gesetzlich zu verankern, auch wenn er sich für saubere Städte und Gemeinden sowie weniger Abfall stark macht. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der Tübinger Verpackungssteuer gibt es immer mehr Pläne, auch in nordrhein-westfälischen Kommunen, solche lokalen Steuern einzuführen.
„Verpackungssteuern sind nicht nur ineffektiv in ihrer ökologischen Wirkung, sie bedeuten vor allen Dingen ein Mehr an Bürokratie, während landauf, landab weniger Bürokratie gefordert wird. Zusätzliche Bürokratie entsteht bei den Kommunen wie den Betrieben und sie belastet gerade kleine und mittelständische Unternehmen, die ohnehin mit hohen Kosten und Fachkräftemangel zu kämpfen haben“, unterstreicht Patrick Rothkopf, Präsident des DEHOGA NRW. Die Abgrenzung, welche Verpackung zu welchem Zweck rechtlich unter die Steuer fallen darf und welche nicht, führt in der Praxis zu komplexen, unpraktischen und damit auch justiziablen Handlungsanweisungen – die Auslegungshinweise in Tübingen umfassen deshalb beispielsweise 22 Seiten. „Wenn es der Landesregierung ernst ist mit dem Bürokratieabbau, hat sie hier eine gute Gelegenheit, das unter Beweis zu stellen.“ Lokale Steuern wie kommunale Verpackungssteuern, die erstmalig eingeführt werden, bedürfen nach §2 II KAG NRW der Genehmigung des für Kommunales zuständigen Ministeriums und des für Finanzen zuständigen Ministeriums.
Zudem befürchtet der Hotel- und Gaststättenverband, dass durch die Verpackungssteuer erhöhte Preise zu geringeren Umsätzen in betroffenen Unternehmen führen, vor allen Dingen bei kostensensiblen Gästegruppen.
„Wir stehen zu mehr Nachhaltigkeit im Gastgewerbe und für saubere Städte und Gemeinden – aber nicht durch zusätzliche Steuern und höhere Preise, sondern durch Anreize für mehr Mehrweg und eine flächendeckende Mehrweginfrastruktur“, unterstreicht Rothkopf abschließend.