Gänsesaison 2023: Preise steigen nur leicht, deutliche Preissteigerung 2024 bei 19% MwSt erwartet

Preisentwicklung, Pressemitteilungen

Die "Gänsepreise" werden in diesem Jahr nur moderat steigen. Anders wird es 2024, wenn die Mehrwertsteuer auf 19 Prozent steigen sollte. Die Branche spricht von durchschnittlich 15 Prozent.

In der diesjährigen Gänse-Saison steigen die Preise für klassische Gänseangebote (Brust, Keule, ganze Gans) überwiegend moderat. Nach einer Kurzumfrage des DEHOGA NRW wird knapp die Hälfte der Befragten die Preise um bis zu zehn Prozent erhöhen, bei rund einem Viertel bleiben die Gänse-Preise im Vergleich zum Vorjahr stabil. Als Gründe für die Preisanpassungen wurden vor allen Dingen die deutlich gestiegenen Kosten für Personal, Energie und ein teurerer Wareneinsatz genannt. Die Preise für ein klassisches Gänseangebot (Brust, Keule mit Beilagen) liegen bei über 70 Prozent der Befragten zwischen 25 – 35 Euro, bei ganzen Gänsen samt Beilage überwiegend (62,5%) bei Preisen bis 150 Euro, ansonsten darüber. „Trotz der auch in diesem Jahr stark gestiegenen Kosten passt die Branche die Preise so moderat wie möglich an. Wir wissen einerseits um die Kostensensibilität der Gäste und haben andererseits immensen Kostendruck“, ordnet Patrick Rothkopf, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen, die Lage ein. Wie angespannt die Lage im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe nach Corona immer noch ist, zeigen offizielle Zahlen von IT NRW, nach denen auch für dieses Jahr ein zweistelliger realer Umsatzverlust im Vergleich zu 2019 erwartet wird. Es droht das vierte Jahr mit Umsatzverlusten weit jenseits der zehn Prozent. 

 

Aussicht auf 2024

Noch negativer im Vergleich zum aktuellen Jahr schätzt die Gastronomie allerdings die Situation für das kommende Jahr ein – unter einer Voraussetzung. Um 15 Prozent wird das Gänseessen im Restaurant teurer werden müssen, wenn ab 2024 nicht mehr der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gilt, sondern 19 Prozent. In der prognostizierten Preisanpassung von 15 Prozent sind neben der Mehrwertsteuererhöhung auch erwartete weitere Inflationskosten enthalten.

Forderung nach 7% auf Speisen, auch im Restaurant

Der DEHOGA fordert deshalb von den politischen Entscheidern in Berlin mit Verweis auf die anstehenden finalen Haushaltsgespräche den Beibehalt des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von sieben Prozent auf Speisen über das Jahresende hinaus. „In der jetzigen Situation mit Inflationsbelastungen für unsere Betriebe wie für die Gäste würde die Steuererhöhung plus weitere Inflationskosten die Umsätze großflächig abwürgen, weil die Akzeptanz für gestiegen Preise deutlich abnehmen wird. Die 7% auf Speisen waren in den letzten Jahren ein wirksames Mittel, den gestiegenen Preisdruck, wenigstens in Teilen, abzufedern. Eine Erhöhung ist deshalb eine Gefahr für die Vielfalt in der Gastronomie und für tausende von Betrieben. Zweitens wäre der Beibehalt des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen fair und logisch, weil ansonsten nur das Essen im Restaurant oder der Gaststätte mit 19 Prozent belastet würde. Alle anderen „Essensangebote“ bei Takeaway, Lieferdiensten oder Fertigessen aus dem Supermarkt wären richtigerweise weiterhin nur mit sieben Prozent Mehrwertsteuer belegt. Unsere stationären Angebote müssen aufgrund der Personalintensität beispielsweise sowieso immer teurer sein. Wenn jetzt wieder 12 Prozentpunkte zusätzlich obendrauf kommen, verschärft das den Wettbewerb auf unfaire Art und Weise. Wo Speisen verkauft werden, müssen sieben Prozent gelten“, unterstreicht Rothkopf abschließend.

Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de