Gastgewerbe in NRW vor Pfingsten: Mehr Schrittchen als Schritte

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Das zweite in Teilen offene Wochenende steht vor der Tür. Nur in wenigen Städten und Kreisen wird auch die Innengastronomie geöffnet haben. Viele Betriebe in Regionen, wo nur Außengastronomie möglich ist, bleiben geschlossen. Wirtschaftlich lohnt sich nur Innen- mit Außengastronomie. Der DEHOGA fordert weiterhin die schnellere Öffnung der Innengastronomie und verweist auf die hohen Schutzstandards in den Gaststätten. Wegen der beschränkten Öffnungen sind weitere staatliche Entschädigungen notwendig. Regionalpräsident Herbst appelliert zudem an Gäste: "Halten Sie bitte Ausweis und Testergebnis für einen reibungslosen Zugang bereit!"

Das erste Wochenende vorbei. Pfingsten vor der Tür. Nach einer ersten Einschätzung des DEHOGA Nordrhein-Westfalen werden ähnlich dem letzten Wochenende wieder lediglich nur 30-40 Prozent der Betriebe mit außengastronomischem Angebot ihre Terrassen öffnen, solange die Innengastronomie geschlossen bleiben muss. Allerdings fallen die „Öffnungsraten“ lokal durchaus unterschiedlich aus. Vor allen Dingen in den Städten und Kreisen, in denen auch die Innengastronomie geöffnet werden darf, erwartet der Hotel- und Gaststättenverband deutlich mehr Öffnungen.

Grundsätzlich gilt: Für viele Gastronomen in Gebieten, die wegen der Inzidenzen auf den reinen Betrieb der Außengastronomie beschränkt bleiben, ist das wirtschaftliche Risiko, auch wegen des vorhergesagten schlechten Wetters, schlicht zu hoch. Anders sieht es deshalb in den Kreisen und kreisfreien Städten aus, die auch die Innengastronomie öffnen dürfen, weil sie stabil unter einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 liegen. „Wir sind hin- und hergerissen. Einerseits freuen wir uns, durch Öffnungen wieder einen ersten Schritt in Richtung Normalität tun zu können und unseren Gästen ein Angebot zu machen. Andererseits lohnt es sich häufig einfach nicht. Außengastronomie reicht rein betriebswirtschaftlich selbst bei gutem Wetter nur selten. Bei Temperaturen um 13 Grad und sehr hoher Regenwahrscheinlichkeit werden Aufwand und Ertrag noch weiter auseinanderklaffen“, stellt Haakon Herbst, Regionalpräsident im DEHOGA Nordrhein-Westfalen, fest.

Der DEHOGA in Nordrhein-Westfalen hatte sich von Anfang an für eine gleichzeitige Öffnung von Innen- wie Außengastronomie stark gemacht: „Wir haben unsere Schutzkonzepte weiter verfeinert, beispielsweise im Bereich „Lüftungskonzepte“, die AHA-Regeln gelten immer noch. Mit dem gleichzeitigen beschränkten Zugang für Geimpfte, Genesene und Getesteten ist der Schutz auch in Restaurants und Kneipen für Gäste wie Beschäftigte so hoch wie noch nie“, betont Herbst und stellt zudem in Frage, ob in den Außenbereichen die gleich hohen Zugangsbeschränkungen nur für Geimpfte, Genesene und Getestete gelten müssen. Weil die aktuelle Coronaschutzverordnung erst bei einer stabilen Inzidenz von unter 50 auch die Öffnung der Innengastronomie zulässt, hoffen Gastronomen zwischen Rhein und Weser jetzt auf schnell fallende Inzidenzen in NRW: „Unser gemeinsames Ziel ist, möglichst zeitnah unter eine 7-Tage-Inzidenz von 50 wie in Münster beispielsweise zu kommen, damit der Öffnung der Außen- die Innengastronomie flächendeckend folgt“, so Herbst.

Neben geringeren Zugangsbeschränkungen im Außenbereich fordert die Branche gleichzeitig, dass die allgemein gültigen Abstandsregelungen von 1,5m auch wieder in der Innengastronomie gelten müssen. Neu eingeführt sieht die Coronaschutzverordnung seit 15. Mai einen Mindestabstand von zwei Metern vor. Vor den Schließungen letzten Herbst betrug er lediglich 1,5m. „Wir haben durch die „alten“ Abstandsregelungen bereits viele Plätze verloren. Bei erweiterten Abständen fallen weitere Platzkapazitäten weg, müssten Tischpläne neu erstellt und schon durchgeführte bzw. mit hohem Aufwand fest installierte Abtrennungen abgerissen werden. Das ist das Gegenteil von zurückgewonnener, auch wirtschaftlicher Normalität“, erläutert Herbst und setzt auf eine Korrektur der jetzigen Regelung. Kritik übt der DEHOGA NRW ebenfalls an dem immer noch existierenden Schriftlichkeitserfordernis bei der Rückverfolgbarkeit. „Wir reden die ganze Zeit über die tollen Möglichkeiten der digitalen Nachverfolgung der Kontakte. Und in der Realität herrscht weiterhin Zettelwirtschaft. Wir möchten die Gästedaten grundsätzlich digital erheben, alternativ oder ergänzend auch schriftlich für die Fälle, in denen Gäste über kein Smartphone verfügen“, so Herbst. 

Auch wenn es in den nächsten Wochen zu weiteren Öffnungsschritten beispielsweise in der Innengastronomie kommen wird, ist die Branche noch nicht alle betriebswirtschaftlichen Sorgen los. Im Gegenteil. Der „Vollbetrieb unter Corona-Bedingungen“, also mit AHA-Regeln und Platzbeschränkungen aufgrund von erhöhten Mindestabständen, bedeutet weiterhin deutlich geringere Umsätze als vor Corona. „Natürlich kämen wir am liebsten wieder ohne staatliche Unterstützungen aus, aber solange der uneingeschränkte Betrieb aufgrund gesetzlicher Regelungen nicht möglich ist, brauchen wir weiterhin staatliche Entschädigungen. Dazu gehört als Überlebensvoraussetzung auch ein Restart-Finanzpaket für die Anlaufzeit nach Ende der pandemischen Einschränkungen!“, so Herbst.

Positive Auswirkungen für die Branche erhofft sich der DEHOGA vom reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Speisen: „Mehr „Teller-Umsätze“ in den Restaurants bedeuten einen besseren Ertrag. Wir kämpfen aber weiter dafür, dass auch der Mehrwertsteuersatz für Getränke reduziert wird, damit sich die Überlebenschancen für unsere besonders betroffenen Kolleginnen und Kollegen aus Kneipen, Bars, Clubs und Diskotheken verbessert“, konstatiert Herbst.

Herbst wendet sich zudem mit einem Appell an die Gäste: "Halten Sie für den Zugang bitte Personalausweis und Testergebnis bereit, damit der Zugang in unsere Betriebe reibungslos funktionieren kann. Das hilft unseren Gastronomen wie Beschäftigten sehr weiter!" Die Coronaschutzverordnung fordert von den Gästen: "Die Testbestätigung ist bei der Inanspruchnahme des Angebotes zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument mitzuführen und den verantwortlichen Personen vorzulegen."

Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de