Lockerungen: Kurzarbeit hilft Gastgewerbe beim Hochfahren des Geschäfts

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Gastronomie fährt seit Montag unter Einschränkungen wieder hoch +++ Kurzarbeit hilft, kostenrelevante Unsicherheit bei der Personalplanung in den Griff zu bekommen +++ Service-Hotline der Agenturen für Arbeit

Seit Montag sind die Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie auch für das Gastgewerbe in NRW wirksam. Kurzarbeit und die durch sie ermöglichte flexible Personalplanung ist für viele Betriebe im Gastgewerbe eine wichtige Hilfe, um nach dem rund achtwöchigen Lockdown den kostenrelevanten Unsicherheitsfaktor Personal in den Griff zu bekommen. Darauf machen in einer gemeinsamen NRW-Info-Kampagne der DEHOGA und die Bundesagentur für Arbeit aufmerksam.

„Auch wenn wir in der Vergangenheit Kurzarbeitergeld nur selten in Anspruch genommen haben, freuen wir uns, dass wir dieses Instrument auch jetzt noch in der jetzigen Re-Start-Phase flexibel nutzen können, um den Betrieb angepasst langsam hochzufahren“, erklärt Klaus Hübenthal, Hauptgeschäftsführer DEHOGA Nordrhein-Westfalen e.V.

Torsten Withake, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit, sagt: „Im Gastgewerbe wurde bisher wenig Erfahrung mit Kurzarbeit gemacht. Umso wichtiger ist es, gemeinsam mit dem DEHOGA die Betriebe im Gastgewerbe noch einmal gut zu informieren. Wir sind überzeugt: Jetzt, wenn die gastronomischen Betriebe nach dem Lockdown schrittweise wieder öffnen, wird das Kurzarbeitergeld seine ganze Stärke zeigen. Es ermöglicht den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern eine gute und flexible Personalplanung. Sie behalten die volle Hoheit über ihre Planung. Gleichzeitig sorgt das Kurzarbeitergeld dafür, dass keine Arbeitnehmerin und kein Arbeitnehmer entlassen werden muss aufgrund der Einschränkungen des Gesundheitsschutzes, denen der Gastbetrieb unterliegt. “

Infos über Kurzarbeit verstärkt
Der DEHOGA hat in der vergangenen Woche seine Mitgliedsbetriebe über seine Infokanäle verstärkt auf die personell aufgestockte Service-Hotline für Arbeitgeber der Agenturen für Arbeit aufmerksam gemacht. Zugleich haben die Agenturen für Arbeit auch die Dachverbände der Steuerberater zur Kurzarbeit, speziell auch für das Gastgewerbe informiert. „Wir wollen gemeinsam bestmöglich aus dieser Katastrophe herauskommen. Die Möglichkeit, konzertiert mit den Arbeitsagenturen unseren Mitgliedsbetrieben eine starke Hilfestellung zu geben, damit die Prozesse effektiver ablaufen und das Kurzarbeitergeld schneller überwiesen werden kann, ist ein wichtiger Baustein“, so Klaus Hübenthal. „Wir wissen um die Herausforderungen, vor denen viele Unternehmen des Gastgewerbes jetzt stehen“, sagt Torsten Withake. „Für viele Unternehmen ist in der aktuellen Situation eine schnelle Bearbeitung von existenzieller Bedeutung. Die Agenturen für Arbeit benötigen nur wenige Tage für die Erstattung des Kurzarbeitergeldes. Wir leisten damit einen Beitrag, dass die Betriebe, die beim Kurzarbeitergeld in Vorleistung gehen, liquide bleiben“

So funktioniert Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld ist ein zweistufiges Verfahren. Im ersten Schritt geben Unternehmen und Betriebe mit ihrer Anzeige den Zeitraum an, in dem sie mit Arbeitsausfällen rechnen. Sie bleiben dabei jeden Monat flexibel und können auch kurzfristig entscheiden, ob überhaupt und, wenn ja, wie verkürzt gearbeitet werden muss. Erst im Folgemonat – aktuell zum Beispiel im Juni für verkürzte Arbeit im Mai - wird die wirklich (im Vormonat Mai) realisierte Kurzarbeit mit den Agenturen für Arbeit durch einen Antrag auf Erstattung abgerechnet. Damit das bei vollständigen Unterlagen schnellstmöglich geht, hat die Bundesagentur für Arbeit ihre Kapazitäten zur Bearbeitung von Anzeigen und Anträgen zur Kurzarbeit erheblich – um das 14-fache – ausgebaut.

Kontakt und App
Arbeitgeber erreichen die Agenturen für Arbeit in Nordrhein-Westfalen montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr telefonisch unter 0800 45555 20. Weitere Informationen gibt es unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit.

Die Kurzarbeit-App der Bundesagentur für Arbeit unterstützt dabei, Unterlagen zum Kurzarbeitergeld an die zuständige Agentur für Arbeit zu versenden – ohne vorherige Anmeldung. Wenn Unternehmen diese App nutzen, kann die Agentur für Arbeit das Anliegen noch schneller und effizienter erledigen. Kostenfrei im Google-Play-Store oder im App Store.

Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de