Nach Bund-Länder-Treffen: Kontaktsport vor Restaurantbesuch - DEHOGA NRW kritisiert fehlende Perspektiven für das Gastgewerbe scharf

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Der DEHOGA NRW kritisiert die Ergebnisse des Bund-Länder-Treffens am gestrigen Mittwoch scharf. Wieder gibt es kein Gesamtkonzept und keine Aussicht auf einen Restart des Gastgewerbes. Auch wenn Biergärten und Terrassen demnächst wieder öffnen dürften, fehlt eine Gesamtstrategie, in der Perspektiven auch für Restaurants, Kneipen, Hotels und andere gastgewerbliche Betriebe enthalten sind. Zahlreiche Versäumnisse bei Impfungen, Tests und der Digitalisierung verlängern die Schließungen im Gastgewerbe, die mittlerweile mehr als vier Monate am Stück andauern. Der DEHOGA NRW fordert deshalb sofort eine Ausweitung weiterer staatlicher Entschädigungsleistungen, unter anderem einen angemessenen Unternehmerlohn für die Zeiten, in denen die Betriebe des Gastgewerbes geschlossen bleiben müssen.

Planlosigkeit statt Gesamtplan für das Gastgewerbe. Willkür statt Logik. "Wir stehen nach mehr als vier Monaten mit fast leeren Händen da und werden wieder auf das nächste Treffen vertröstet, anstatt den niedrigen Risiken in unseren Betrieben Rechnung zu tragen und auch Restaurants, Kneipen oder Hotels in eine Öffnungsstrategie einzubinden", kritisiert Bernd Niemeier, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen. Auch wenn die Abkehr vom reinen Festhalten an Inzidenzwerten, regionale Maßnahmen bei entsprechenden Infektionslagen und die angekündigten Öffnungsmöglichkeiten für die Außengastronomie richtige und wichtige Schritte sind, fehlen die klare Perspektive und Öffnungsschritte für den Rest der Branche.

Wissen, wie´s geht
Der Hotel- und Gaststättenverband verweist auf die positiven Erfahrungen mit funktionierenden Corona-Schutz- und Hygienekonzepten in Hotellerie und Gastronomie - innen wie außen. "Uns ging es nicht darum, alle Betriebe von Null auf Hundert zu öffnen. Aber wir erwarten fundierte Erklärungen, warum der Osterurlaub in der Eifel oder im Sauerland in einem nach RKI-Aussagen unbedenklichen Hotel oder ein Abendessen in einem Restaurant mit ausgeklügeltem Schutzkonzept und unter Einhaltung der AHA-Regeln weiterhin verboten bleiben. Es gibt Öffnungsschritte für Kontaktsport im Innenbereich, Opern- und Konzertbesuche wie für´s Einkaufen, aber nichts für einen Restaurantbesuch. Wir verstehen es nicht mehr", sagt Bernd Niemeier und verweist darauf, dass sich die Aussichten auf eine Öffnungsperspektive im nicht geöffneten Gastgewerbe eintrüben, weil die Lockerungen wahrscheinlich zu höheren Inzidenzen führen werden.  

Impf-, Test- und Digitalisierungsstrategie Teil des Gesamten
Verärgert zeigt sich das Gastgewerbe darüber, dass verschlafene Entwicklungen in den letzten Wochen und Monaten heute zu Verzögerungen bei Öffnungsperspektiven für die Branche führen: "Wir beginnen jetzt über flächendeckende und kostenfreie Schnell- und Soforttests nachzudenken, in Österreich sind sie seit mehreren Monaten im Rahmen einer landesweiten Teststrategie selbstverständlich, genauso wie Schnelltests aus Deutschland, denen bei uns die Zulassung fehlt. Seit Sommer existieren in Deutschland einige Apps, mit denen man Kontakte von Gästen nachverfolgen kann und die immer noch auf Schnittstellen zu Sormas und den Gesundheitsämtern warten. Die Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen enthält seit Monaten eine Innovationsklausel. Passiert ist seitdem in Bezug auf eine praxistaugliche Lösung für die Anerkennung von technischen Anlagen zur Luftreinigung genau eins: nichts. In Anbetracht einer existenziellen Betroffenheit von Zehntausenden von Gastronomen und Hoteliers und Hundertausenden Beschäftigten erwarten wir uns mehr Bekämpfung der Pandemie als deren bloße Verwaltung und die Ankündigung von Maßnahmen, die in Bürokratie ertrinken. All diese Punkte hätten schon längst in eine Gesamtstrategie gehört, weil wir absehbar mit dem Virus werden leben müssen und das mit möglichst geringem Risiko für die Menschen in unserem Land aber auch die Wirtschaft und ihre Beschäftigten", fordert Niemeier. "Manchmal kann man den Eindruck gewinnen, wir wären im Jahr 2020 und die Pandemie sei gerade ausgebrochen."

Gerichtliche Prüfung
Die Beschlüsse und daraus entwickelten Verordnungen müssen den gesetzlichen Vorgaben folgen, beispielsweise denen im Infektionsschutzgesetz. Wir werden die Beschlüsse und Maßnahmen genau prüfen und bei erkennbaren Abweichungen zum gesetzlichen Rahmen auch die gerichtliche Prüfung in Betracht ziehen. „Man kann es Gastronomen und Hoteliers, die mit dem Rücken zur Wand stehen, nicht verdenken, dass sie klagen wollen“, beschreibt Niemeier die Stimmung in der Branche.

Staatliche Hilfen weiterhin überlebenswichtig
Zur Überlebensstrategie Gastgewerbe 2021 gehören wegen der absehbar bleibenden staatlichen Beeinträchtigungen in Gastronomie und Hotellerie mehr denn je staatliche Entschädigungsleistungen. „Wir erwarten für die Zeit, in der wir weiterhin geschlossen bleiben müssen, sofort einen angemessenen Unternehmerlohn im Rahmen der Überbrückungshilfe III und die Berücksichtigung im Härtefallfonds", so Niemeier abschließend.

Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de