Neue Zahlen Gastgewerbe NRW: Viel Schatten, ein bisschen Licht

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Schon jetzt liegt die Branche - ohne die beiden "gelockten" Monate November und Dezember – real um rund 35 Prozent unter den Vorjahresumsätzen. Im Oktober lag der Rückgang sogar bei 40,6 Prozent. Viele staatliche Leistungen wie die Abschläge für die Novemberhilfen laufen an, haben aber bei weitem noch nicht alle Gastronomen und Hoteliers erreicht. Probleme bei Zwischenfinanzierungen kommen hinzu. Immerhin wurden die auch vom DEHOGA geforderte Verschiebung der Insolvenzantragspflicht auf Ende Januar und Verbesserungen im Gewerbemietrecht auf den Weg gebracht.

Das Gastgewerbe zwischen Rhein und Weser blickt auf das schwärzeste Jahr seit Bestehen der Bundesrepublik zurück. Nach Zahlen von IT NRW, dem statistischen Landesamt in Nordrhein-Westfalen, die die Umsätze in den ersten zehn Monaten des Jahres beleuchten, lagen die Umsatzausfälle real bei knapp 35 Prozent. Absehbar ist, dass sich die Umsatzausfälle aufgrund des Lockdowns, der für die Branche seit November gilt, auf mehr als 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr addieren werden. Aufgrund der Entwicklung seit Ausbruch der Corona-Pandemie sehen 75 Prozent der gastgewerblichen Unternehmer*innen ihre Existenz bedroht. „2020 wird die größte Herausforderung für Gastronomen, Hoteliers, Caterer, Club- und Diskothekenbetreiber und ihre Beschäftigten gewesen sein, mit der wir bis jetzt je konfrontiert worden sind“, stellt Bernd Niemeier, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen fest.

Hoffen auf Abschläge bis Weihnachten
Die Lage verschärft sich zudem von Tag zu Tag bei den Gastronomen und Hoteliers mit Ansprüchen aus den November- und Dezemberhilfen, die die in Aussicht gestellten Abschlagszahlungen noch nicht erreicht haben. Die Abschlagszahlungen, die auch auf Drängen des DEHOGA von 10 auf 50.000 Euro erhöht wurden, sind zwar angelaufen, haben aber noch nicht alle erreicht. Die vollständige Auszahlung der Novemberhilfen soll erst Mitte Januar erfolgen. "Wir haben uns für Abschläge und deren Erhöhung stark gemacht, um die entstandenen Kosten für November und Dezember wenigstens in Teilen begleichen zu können", betont Niemeier. "Genauso wichtig wie die Ankündigung ist die Umsetzung. Wir hoffen, dass bis Weihnachten die Abschlagszahlungen ausbezahlt sein werden."

Zusätzliche Herausforderung: Zwischenfinanzierung
Aufgrund der Verschiebung der vollständigen Auszahlung der November- und Dezemberhilfen hat sich in der Branche zudem ein Zwischenfinanzierungsbedarf ergeben. "Wenn Umsätze fehlen, mittlerweile Rücklagen aufgebraucht sind, die Hilfen nicht rechtzeitig kommen, die Kosten für Mitarbeiter und Pacht aber fällig bleiben, summieren sich die Aufwände für eine Zwischenfinanzierung bis zur vollständigen Auszahlung schnell auf vierstellige Summen. Voraussetzung dafür ist, dass die Bank einer Zwischenfinanzierung zustimmt, was trotz Ansprüche aus den staatlichen Hilfen nicht immer der Fall ist", beschreibt Niemeier die Situation, vor der die Unternehmer*innen stehen und fordert die Hausbanken auf, „fair“ und „ohne Generalverdacht gegenüber der ganzen Branche“ die Anträge zu prüfen.  

Verschiebung Insolvenzantragspflicht begrüßt
Der DEHOGA begrüßt die neuerliche Verschiebung der Insolvenzantragspflicht vom 31. Dezember 2020 auf den 31. Januar 2021, wobei sich der Hotel- und Gaststättenverband für eine Verschiebung bis Ende März stark gemacht hatte. „Bei einem Beibehalt der Regelung bis Ende des Jahres hätten wir vor der absurden Situation gestanden, dass ein Unternehmer Insolvenz hätte beantragen müssen, wenn er wegen der verzögerten Auszahlung der Novemberhilfen beispielsweise zahlungsunfähig geworden wäre. Mit der Verschiebung ist diese Gefahr gebannt", freut sich Niemeier, der zudem feststellt, dass die Branche in ihrer Vielfalt ohne staatliche Unterstützungen bis zum jetzigen Tag nicht hätte überleben können.

Verbesserung im Gewerbemietrecht: Endlich faire Risikoverteilung in Aussicht
Ebenso erfreulich ist, dass jetzt eine der Hauptforderungen des DEHOGA Gehör fand, die er seit Anfang der Pandemie zusammen mit dem Handelsverband erhoben hatte. Künftig wird es einen gesetzlichen Risikoausgleich zwischen Vermieter/Verpächter auf der einen und Gastronomen oder Hotelier auf der anderen Seite geben. Bis dato trägt allein der Pächter/Mieter das Risiko dafür, wenn er Pandemie-bedingt, seine Gast- oder Hotelräume nur sehr eingeschränkt oder gar nicht nutzen kann. Diese Neu-Regelung war notwendig geworden, weil viele Verpächter/Vermieter der Situation nicht Rechnung tragen wollten. In einer im Oktober durchgeführten DEHOGA-Umfrage teilten lediglich 28 Prozent der Betriebe mit, dass ihnen der Verpächter mit Minderung oder Verzicht entgegengekommen sei. Im Umkehrschluss melden 72 Prozent der gastgewerblichen Betriebe, dass die Verpächter kein Verständnis für die dramatische Situation zeigten und den Betrieben nicht in Form von Minderung oder Verzicht entgegengekommen seien. An der Umfrage hatten sich deutschlandweit fast 1.200 Unternehmer beteiligt. In diesem Zusammenhang macht sich der DEHOGA auch dafür stark, dass wie beim ersten Lockdown der Kündigungsschutz für Pachtobjekte wieder erhöht wird. "Auch für den jetzigen Lockdown muss gelten, dass wegen ausbleibender Pachtzahlungen nicht gekündigt werden darf, vor allen Dingen wenn sich die Auszahlung der Entschädigungsgelder verzögert", so Niemeier abschließend.

Die Meldung von IT NRW finden Sie hier: https://www.it.nrw/nrw-gastgewerbe-406-prozent-umsatzrueckgang-im-oktober-102044

Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de