Neufassung Infektionsschutzgesetz: Nur Inzidenzen zu wenig - „2021 muss sich endlich anders als 2020 anfühlen!“

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Der DEHOGA NRW kritisiert die starre und pauschale Ausrichtung der „Bundes-Notbremse“ über das Infektionsschutzgesetz an reinen Inzidenzwerten und fordert das Land NRW auf, die Veränderungen in dieser Form abzulehnen. Gleichzeitig erwarten Gastronomen und Hoteliers im verbliebenen Länder-Kompetenzbereich unter einer 7-Tage-Inzidenz von 100 differenzierteres Vorgehen in Nordrhein-Westfalen und eine Öffnungsperspektive für das Gastgewerbe. Auch Impf- und Teststatus, die Belastung des Gesundheitssystems und die neuesten epidemiologischen Erkenntnisse müssen Berücksichtigung finden.

Der Hotel- und Gaststättenverband erneuert seine Kritik, sich bei der verbindlichen Einführung der „Bundes-Notbremse“, die gerade bundesweit diskutiert wird, nur an Inzidenzwerten zu orientieren. Nach Plänen der Bundesregierung soll nach einer Veränderung des Infektionsschutzgesetz in Landkreisen und Städten mit mehr als 100 wöchentlichen Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern pauschal Lockerungen verpflichtend zurückgenommen beziehungsweise nicht mehr erlaubt werden. Gastronomie soll nur im Rahmen von Liefer- und Abholservices möglich sein, Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben lediglich für Geschäftsreisende. Weitere Kriterien, die über den Inzidenzwert hinaus gehen wie Impfstatus, Testregime, Digitalisierungsgrad bei der Nachverfolgung oder Auslastung des Gesundheitssystems finden keine Berücksichtigung. „Wir begrüßen in dieser außerordentlich herausfordernden Zeit bundesweit einheitliche Maßnahmen, erwarten gleichzeitig aber auch, dass sich die Erkenntnisgewinne der letzten 13 Monate im Umgang mit der Pandemie niederschlagen. Wir wissen, dass die gesamte Branche kein Pandemietreiber war und dass das Infektionsgeschehen zum Beispiel in der Außengastronomie äußerst gering ist, gleiches gilt für Hotel-Aufenthalte. Trotzdem soll pauschal und ohne Befristung gelten: Das Gastgewerbe bleibt zu. 2021 muss sich endlich anders anfühlen als 2020 direkt nach dem Ausbruch“, fordert Bernd Niemeier, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen. Dass ein neuerliches „Beherbergungsverbot“ für touristische Übernachtungen wieder eingeführt werden soll, obwohl es im vergangenen Jahr durch zahlreiche Gerichtsentscheidungen in einzelnen Bundesländern gekippt wurde, quittiert der DEHOGA Nordrhein-Westfalen mit Kopfschütteln. Darüber hinaus fehlt im Infektionsschutzgesetz nach wie vor die Verankerung des Anspruchs auf Entschädigung für die Unternehmen, deren Geschäftsbetrieb untersagt oder wesentlich eingeschränkt ist.

Parallel zur Kritik an den geplanten „Bundesregelungen“ erwarten Gastronomen und Hoteliers deshalb, dass auf jeden Fall auf Landesebene der Blick über Inzidenzen hinaus bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen geweitet wird. „Die Impferfolge, das deutlich verbesserte Testregime oder die digitalisierten Nachverfolgungsmöglichkeiten müssen ihren Niederschlag finden. Gebt uns eine verlässliche Öffnungsperspektive!“, so Niemeier, der zudem darauf verweist, dass die von Wirtschaftsminister Pinkwart angekündigten Modellprojekte in NRW auf jeden Fall durchgeführt werden müssen, während zeitgleich eine Öffnungsstrategie entwickelt wird.  

Im 6. Monat des 2. Lockdowns unterstreicht die Branche ihren Anspruch, dass alles dafür unternommen wird, wieder Gäste empfangen und bewirten zu dürfen. Mehr denn je stehe die Politik in der Verpflichtung, ihre Hausaufgaben zu machen. „Und diese Hausaufgaben bestehen nicht nur darin, uns zu entschädigen. Finanzielle Unterstützung und eine verlässliche Öffnungs- und Offenbleibe-Perspektive sind die zwei Pfeiler unserer Überlebensstrategie“, so Niemeier abschließend.

Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de