Tarife: Neues zur Allgemeinverbindlichkeit

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Tarifausschuss empfiehlt Ministerium Allgemeinverbindlichkeit. Die Tarifgruppen 1-3 sollen rückwirkend ab dem 1. August für allgemeinverbindlich erklärt werden.

Im Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW fand Anfang September die öffentliche Verhandlung über die Anträge auf Allgemeinverbindlicherklärung von MTV, ETV und Azubi-TVG statt.

Im Ergebnis empfiehlt der Tarifausschuss dem Arbeitsminister die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeiten rückwirkend:

  • MTV mit Wirkung zum 01.05.2016 als Anschluss-AVE
  • ETV (TG 1-3) mit Wirkung zum 01.08.2016
  • Azubi-TVG mit Wirkung zum 01.08.2016.

Im Arbeitsministerium wird nun im nächsten Schritt die Ministerentscheidung vorbereitet.

Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de