Tarife: Neues zur Allgemeinverbindlichkeit

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Die Tarifgruppen 1-3 sind rückwirkend ab dem 1. August für allgemeinverbindlich erklärt und im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

Nach der Unterschrift der Bekanntmachungen zur Allgemeinverbindlichkeit durch NRW-Arbeitsminister Rainer Schmeltzer sind  jetzt die AVE aller drei in Rede stehenden Tarifverträge im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

Nach den Veröffentlichungen gelten die Allgemeinverbindlichkeiten für die gastgewerblichen Tarifverträge rückwirkend:

  • MTV mit Wirkung zum 01.05.2016 als Anschluss-AVE
  • ETV (TG 1-3) mit Wirkung zum 01.08.2016
  • Azubi-TVG mit Wirkung zum 01.08.2016.
Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de