70 Tage-Regelung: NRW-Regierung sagt DEHOGA NRW Unterstützung zu

NRW, Arbeitszeitgesetz

Wenn der Bundes-Gesetzgeber nicht handelt, wird die sogenannte 70 Tage-Regelung Ende dieses Jahres auslaufen und nur noch 50 Tage betragen. Gastronomen und Hoteliers halten die sogenannte kurzfristige Beschäftigung mit maximal 70 Tagen weiterhin für sinnvoll. Die nordrhein-westfälische Landesregierung unterstützt die Forderung des DEHOGA und will sich für eine "angemessene, mehrheitsfähige Lösung" einsetzen.

In einem Brief hatte sich Bernd Niemeier, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen, diesen Sommer an die zuständigen Minister Karl-Josef Laumann (Arbeit) und Andreas Pinkwart (Wirtschaft) gewendet und für eine Unterstützung in Bezug auf den Beibehalt der 70 Tage-Regelung geworben.

Ein erster Anlauf, die momentan noch gültige Regelung über das Jahr 2018 hinaus beizubehalten, scheiterte trotz der Unterstützung durch NRW allerdings im Bundesrat. Landesarbeitsminister Laumann, der sich in seinem mit dem Wirtschaftsminister abgestimmten Antwortbrief an Präsident Niemeier wendete, sicherte Gastronomen und Hoteliers trotzdem zu, sich auch weiterhin für eine angemessene mehrheitsfähige Lösung einzusetzen.

Bernd Niemeier unterstrich, dass der DEHOGA weiter alles daran setzen werde, die praktische Lösung für drei Monate (anstelle von zweien) aufrechtzuerhalten.

Ein vielfach von den Gegnern vorgebrachtes Argument für die Verkürzung hält er weiterhin nicht für stichhaltig: Seit Inkrafttreten der 70 Tage-Regelung ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im deutschen Gastgewerbe überproportional gestiegen – von Juni 2014 bis Juni 2017 um 13,2 Prozent, während der Zuwachs in der Gesamtwirtschaft im selben Zeitraum nur bei 6,6 Prozent lag. "Die aktuelle 70 Tage-Regelung hat also keine negativen Auswirkungen auf die Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, sondern sie ist eine wichtige Ergänzung", so Niemeier.

Zurück
Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de