Aktuelle Neuerung der Corona-Zuschusshilfen

Corona, NRW

Auch in Bezug auf die Corona-Hilfen gibt es Neuerungen, die für Gastronomie und Hotellerie von Bedeutung sind.

Änderungsanträge für die Überbrückungshilfe III können nun auch vor Erhalt eines Einwilligungsbescheids gestellt werden. Darüber hinaus werden Kontoänderungen voraussichtlich ab Mitte Juni möglich sein. Da es hier immer wieder zu Verzögerungen kommt durch Übermittlungsfehler, wurde ein interaktiver „Steuernummer-Umrechner“ eingestellt, der die verschiedenen Steuernummerformate der Bundesländer in ein einheitliches Format überführt. Ein Update der FAQs (FAQ-Update) mit Hinweisen zu branchenspezifischen Sonderregelungen für Reisewirtschaft, Kultur- und Veranstaltungsbranche, Pyrotechnikindustrie, zu steuerlichen Besonderheiten bei verbundenen Unternehmen und mit Beispielen für Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen erfolgte am 31.5.21.

Des Weiteren wurde die Frist für Änderungsanträge der Überbrückungshilfe II bis zum 30.06.2021 verlängert (davor 31.05.2021). Auch können Anträge auf November- oder Dezemberhilfe zurückgezogen werden, bspw. wenn Sie irrtümlich gestellt wurden. Informationen dazu im FAQ, 3.27.

Alle Informationen zu den Zuschusshilfen finden Sie weiterhin auf der Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfen-unternehmen.de und Informationen zu den weiteren Corona-Hilfen des Bundes für Unternehmen auf www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html. Vor dem Hintergrund neuer Informationen über Phishing-Versuche sei noch mal darauf hingewiesen, dass das Antragsverfahren ausschließlich über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de abgewickelt wird.

Die Liste mit Beispielen für Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen in Anhang 4 soll antragstellenden Unternehmen und prüfenden Dritten eine klare Orientierung geben, welche Maßnahmen förderfähig sind.

Informationen zum neuen Sonderfonds Kulturveranstaltungen des BMF finden Sie hier und Informationen zu den Härtefallfonds der Länder auf der neuen Website www.haertefallhilfen.de.

Aus gegebenem Anlass sei auch noch einmal darauf hingewiesen, dass auf verschiedenen Wegen Phishing-Mails versandt werden. Anträge auf die Zuschusshilfen können NUR über die Überbrückungshilfe-Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Weitere Hinweise gibt es auf dieser Seite.

Eine Meldung des DEHOGA Bundesverband

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de