Allergenkennzeichnung: Zeigen Sie uns, wie Sie´s machen!

Allergenkennzeichnung

Die Allergenkennzeichnungspflicht gilt seit Dezember des vergangenen Jahres. Schicken Sie uns ein aussagekräftiges Foto, wie Sie es umgesetzt haben.

Der Start der Allergenkennzeichnung ist etwas holprig geraten und vielerorts umgesetzt, vielerorts aber auch nicht. Wir suchen Gastronomen, die der Verpflichtung bereits nachgekommen sind und sagen und zeigen, wie. Eine Auswahl der Bilder möchten wir gerne, soweit möglich, im nächsten Gastgewerbe-Magazin ausstellen.

Dazu benötigen wir von Ihnen:

  • ein bis zwei druckfähige Fotos (kleine Auflösungen reichen nicht aus - Bildgröße 500kb aufwärts) von Ihnen mit Ihrer Karte oder nur der Karte (oder der Tafel, Hinweisschild)
  • Name des Betriebes
  • Ihr Name
  • Zwei Sätze, wie Sie es umgesetzt haben
  • Zwei Sätze, wie die Resonanz ist.

Bilder und Infos bitte an: hellwig(at)dehoga-nrw.de

Zurück
Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de