Appell an Bundesminister: Jetzt für Arbeitsplätze und Existenzen

Corona, NRW

Die Ankündigung von November- und Dezemberentschädigungen haben viele Hoffnungen erfüllt. Allerdings sind noch so viele Punkte ungewiss, dass sich der DEHOGA noch einmal an die zuständigen Minister Altmeier und Scholz gewendet hat.

Die im Zuge des November- und Dezemberlockdowns zugesagten Hilfen haben viele Hoffnungen geweckt, obwohl die Verzweiflung und die Perspektivlosigkeit aufgrund der erlassenen Corona-Maßnahmen weiter immens groß sind. Abschlagszahlungen bis zu 10.000 Euro sind bei Betrieben angekommen. Aber für viele reicht das nicht und ein relevanter Teil der Branche kann noch keine Hilfen beantragen und weiß nicht, ob und nach welchen Spielregeln die Betriebe eine Entschädigung für die finanziellen Ausfälle enthalten.

Deshalb haben wir uns noch einmal mit einem eindringlichen und umfassenden Appell an die Bundesminister Altmaier und Scholz sowie weitere Politiker gewandt und erneut Verbesserungen der Hilfsprogramme eingefordert. Dazu zählt unter anderem:

  • Eine weitere Erhöhung der Abschlagszahlung der Novemberhilfe auf bis zu 500.000 Euro und Verbesserungen bei der Beantragung
  • Klärung der Frage, ob auch Unternehmen, die bereits einen Abschlag von 10.000 Euro erhalten haben, den höheren Abschlag beantragen können
  • November- und Dezemberhilfen besser und gerechter gestalten. Dies gilt für Regelungen zu den Mischbetrieben und Verbundenen Unternehmen (Abkehr von der 80:20-Erfordernis und Abstellung auf jeden betroffenen Betrieb im Sinne von Arbeitsstätte). Ansonsten gehen viele Betriebe leer aus.
  • Keine Anrechnung von KfW-Krediten (mehr als 6 Jahre Laufzeit) mit dem Nennbetrag
  • Auch für die großen Betriebe (mehr als 4 Mio. Euro Novemberhilfe) muss schnell Klarheit bestehen, wann und wie sie die Novemberhilfe erhalten.
  • Aussetzung des Insolvenzantragsgrundes der Überschuldung über den 31. Dezember 2020 hinaus bis zum 31. März 2021
  • Die Fortführung ausreichender Hilfen für den Januar ist dringend geboten.

Mit Blick auf die Dauer der pandemiebedingten Schließungen und Beschränkungen für unsere Branche, deren Ende zudem noch nicht absehbar ist, bedarf es dringend einer Heraufsetzung der EU-Beihilfegrenzen (Kleinbeihilfen auf zum Beispiel 5 Mio. Euro und Temporary Framework auf zum Beispiel 10 Mio. Euro.

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de