Ausbildung und Corona: Neue DEHOGA FAQ Aus- und Weiterbildung

Corona, NRW

Bald machen die Berufsschulen wieder auf. Zumindest theoretisch. Im Zusammenhang mit dem Thema Ausbildung, digitalen Lernangeboten und der Sechswochenfrist, ergeben sich einige Fragen.

Seit Mitte März findet gastgewerbliche Ausbildung fast nicht mehr statt. Berufsschulen dürfen keinen Präsenzunterricht mehr durchführen und bieten – in unterschiedlicher Intensität – stattdessen digitale Tools und Selbstlernangebote entwickelt. Zumindest für Letzteres ergibt sich aus dem Bund-Länder-Beschluss zum „Wiederhochfahren“ des öffentlichen Lebens vom 15. April 2020 ein Lichtblick. Zeitnah werden zunächst Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres wieder stattfinden können. Ab dem 4. Mai 2020 können prioritär auch die Schüler, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen, beschult werden. Wie der DEHOGA im Gespräch mit der Kultusministerkonferenz (KMK) erfahren hat, werden diese Zeitkorridore  auch für die Berufsschulen gelten. Zuständig sind die einzelnen Bundesländer. Laut KMK ist damit zu rechnen, dass die ersten Länder ab dem 27. April 2020 den Präsenzunterricht für die Abschlussklassen, die voraussichtlich am 18./19. Juni 2020 ihre schriftlichen IHK-Abschlussprüfungen abzulegen haben werden (außer Baden-Württemberg), wieder aufnehmen. Bis dahin ist in den Ländern und bei den Schulträgern viel zu tun, denn jede Schule braucht einen Hygieneplan, der z.B. auch reduzierte Lerngruppengrößen zur Einhaltung des Mindestabstands sowie die Thematik Anreise und Unterbringung bei Blockunterricht in den Flächenländern berücksichtigt.

Kurzarbeitergeld - Sechswochenfrist läuft ab
In den Ausbildungsbetrieben dagegen rückt das Thema Kurzarbeitergeld für Azubis näher. Zwar waren die Bemühungen des DEHOGA, für Auszubildende die Möglichkeit von Kurzarbeitergeld ab dem ersten Tag der Kurzarbeit sowie eine Suspendierung der Ausbildungsverpflichtung zu erreichen, bislang nicht erfolgreich. Jedoch wird in den nächsten Wochen in immer mehr Betrieben die Sechswochenfrist, während der Ausbildungsbetriebe für Azubis in Kurzarbeit die Ausbildungsvergütung fortzahlen müssen, ablaufen.

FAQ
Entsprechend mehren sich die Fragen der Hoteliers und Gastronomen zur Rechtslage und zur praktischen Handhabung von Kurzarbeitergeld für Auszubildende. Diese Fragen haben wir aufgegriffen und eigene hier verlinkte  FAQ’s zum Thema Aus- und Weiterbildung in Coronazeiten entwickelt. Neben den Themen Kurzarbeitergeld und Berufsschule greifen wir z.B. typische Fragen von Hoteliers und Gastronomen zur Umsetzung der Ausbildungsverpflichtung nach dem Berufsbildungsgesetzes sowie zur Kostenoptimierung im Bereich Ausbildung auf. Weiter haben wir Ihnen eine aktuelle Übersicht mit digitalen Lernangeboten für die Branche zusammengestellt. All dies wie immer so knapp, präzise und verlässlich wie möglich – wobei die Schwierigkeit besteht, dass zahlreiche Rechtsfragen ungeklärt sind. Ihre Fragen und Anregungen zu den FAQ’s können Sie jederzeit gerne senden an warden(at)dehoga.de.

Eine Meldung des DEHOGA Bundesverband

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de