BGN Handlungshilfe zu den Corona Arbeitsschutzstandards des BMAS

NRW, Corona

Wenn es wieder losgeht, gelten neue Arbeitsschutzstandards für die Mitarbeiter.

Die am 22.4.20 erstellte BGN-Handlungshilfe  „Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG“ mit der Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung im Sinne des SARS -CoV2-Arbeitsschutzstandards im Gastgewerbe unterstützt Sie bei der Umsetzung des SARS -CoV2-Arbeitsschutzstandards. Darin werden branchenspezifische Hinweise gegeben, wie Sie Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten auch in Zeiten der Corona-Pandemie gewährleisten können.

Bitte überprüfen Sie damit Ihre betriebliche Gefährdungsbeurteilung und ergänzen Sie sie um die Aspekte, die bislang noch fehlen. Legen Sie für Ihren Betrieb die notwendigen Schutzmaßnahmen fest und sorgen Sie für deren konsequente Umsetzung.

Darin für weitere Informationen gegebene Links:

Mit unserer Checkliste für eine Wiedereröffnung nach der Corona-Schließung wollen wir Hinweise und Tipps geben, die Ihnen bei den Vorbereitungen dafür helfen sollen.

Zurück
Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de