Mannheim (bgn) — Jüngst erst hat das Statistische Bundesamt mitgeteilt, dass die Zahl der schweren E-Scooter-Unfälle mit Toten oder Verletzten 2025 bundesweit im Vergleich zum Vorjahr um rund 38 Prozent gestiegen ist. Schon 2024 waren es mehr als 26 Prozent. Aus dem Verkehrsgeschehen wegzudenken sind sie wohl nicht mehr. Und auch auf Arbeits- und Dienstwegen haben sich die kompakten Fahrzeuge als Verkehrsmittel etabliert – trotz der damit verbundenen, ganz spezifischen Risiken. Denn das Handling der Elektroroller ist durch den kurzen Radstand, die kleinen Räder und das Fahren im Stehen nicht einfach. Mangelhafte Fertigkeiten als Fahrer und, man braucht für E-Scooter keine Fahrerlaubnis, fehlende Kenntnisse der Verkehrsregeln kommen hinzu.
Wenn‘s denn sein muss ...
Ganz klar: Besser, man geht zu Fuß oder nimmt das Fahrrad. Aber wenn E-Scooter trotz ihres vergleichsweise instabilen Fahrverhaltens betrieblich eingesetzt werden, müssen sie in der Gefährdungsbeurteilung auftauchen. Verbindliche Regeln sollten definiert und organisatorische Vorgaben klar kommuniziert werden. Und auch wenn Beschäftigte regelmäßig mit dem E-Scooter zur Arbeit kommen, empfiehlt es sich, die damit verbundenen Risiken zu erfassen und die Beschäftigten dafür zu sensibilisieren. Wer dann noch Fahrtrainings anbietet und Schutzausrüstung fördert, kann die Sicherheit deutlich verbessern.
Quelle: BGN
E-Scooter auf Arbeits- und Dienstwegen: Risiken erkennen, Unfälle vermeiden | BGN Akzente