Brandschutz im Gastgewerbe

Brandschutz ist keine Nebensache – er rettet Leben. Die tragische Brandkatastrophe in Crans-Montana, bei der laut Medienberichten Dutzende Menschen ums Leben kamen, zeigt, wie schnell sich ein Feuer in gastronomischen Betrieben ausbreiten kann. Erste Ermittlungen deuten darauf hin, dass brennbare Materialien und fehlende Sicherheitsmaßnahmen eine Rolle gespielt haben.

In Restaurants, Bars und Hotels treffen viele Menschen aufeinander, oft in engen Räumen. Offenes Feuer, heiße Fette, elektrische Geräte und Dekorationen erhöhen das Risiko. Ein kleiner Funke kann genügen, um eine Katastrophe auszulösen.

Was Betriebe jetzt tun sollten

Brandschutz ist eine zentrale Pflicht jedes Betriebs. Hier geben wir einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen und verweisen auf Praxishilfen der BGN.


1. Vorbeugender Brandschutz
  • Gefährdungsbeurteilung: Alle Bereiche regelmäßig auf Brandrisiken prüfen (z. B. Fett, Elektrogeräte, Dekoration).
  • Brandschutzordnung: Regeln für Verhalten im Brandfall festlegen und bekannt machen.
  • Flucht- und Rettungswege: Kennzeichnen, freihalten, regelmäßig kontrollieren. Flucht- und Rettungspläne aktuell halten.
  • Bauliche und technische Ausstattung: Brandschutztüren, Brandmelder, nicht brennbare Materialien verwenden.

2. Abwehrender Brandschutz
  • Feuerlöscher: Art und Anzahl nach BGN-Vorgaben ermitteln, alle zwei Jahre prüfen lassen.
  • Fettbrandvorsorge: In Küchen Feuerlöscher der Brandklasse F bereithalten.
  • Löschmittel prüfen: Bei Schaumlöschern auf aktuelle Vorgaben achten.

3. Organisation und Unterweisung
  • Brandschutzhelfer: Mindestens 5 % der Beschäftigten ausbilden (ASR A2.2).
  • Unterweisungen: Jährlich zu Verhalten im Brandfall, Nutzung von Feuerlöschern und Evakuierung.
  • Evakuierungsübungen: Regelmäßig durchführen, um Handlungssicherheit zu gewährleisten.

4. Rechtliche Grundlagen
  • Arbeitsstättenverordnung, ASR A2.2
  • DGUV-Regeln (z. B. DGUV 205-033, 039)
  • Vorgaben zur Organisation, Unterweisung und Ausstattung beachten.

5. Ansprechpartner
  • BGN – Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
    Praxishilfen und Checklisten: bgn-branchenwissen.de
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Ansprechpartner: Frank Thiel, Referent Fachgruppen