Bund_Länder_Beschluss: Das sind die Ergebnisse für das Gastgewerbe

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Als Erste geschlossen, als Letzte geöffnet: Das ist kurz zusammengefasst das Ergebnis des letzten Bund-Länder-Beschlusses. Das Gastgewerbe wird weiterhin geschlossen bleiben, damit andere Bereiche des öffentlichen wie des wirtschaftlichen Lebens geöffnet werden könnten. Ein bisschen Außengastronomie, wenn alles gut läuft, ansonsten abwarten. Das Ergebnis ist mehr als unzureichend und vielfach nicht nachvollziehbar.

Der gestrige Bund-Länder-Beschluss ist aus Sicht des Gastgewerbes völlig unzureichend und in vielerlei Hinsicht nicht nachvollziehbar. Neben der generellen Verlängerung des Lockdowns bis zum 28. März und verschiedenen Entscheidungen zum Thema Impfen und Schnelltests wurde zwar ein fünfstufiger Öffnungsplan vorgelegt. Darin wird allerdings lediglich eine Öffnung der Außengastronomie und das auch erst in Schritt 4, der frühestens am 22. März erfolgen kann, vorgesehen. Wörtlich heißt es dazu:

Öffnungsschritt 4 – Außengastronomie, Theater, Sport

Der vierte Öffnungsschritt ist abhängig vom Infektionsgeschehen und kann erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.

Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

  • Öffnung der Außengastronomie
  • Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich

Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

  • Öffnung der Außengastronomie mit Terminbuchung. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein tagesaktueller negativer Schnell- oder Selbsttest erforderlich
  • Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besucher mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest

Dabei ist eine sogenannte Notbremse vorgesehen: Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.

Völlig ohne konkrete Öffnungsperspektive im Rahmen dieses Stufenplans bleiben alle anderen gastronomischen Bereiche genauso wie die Hotellerie. Dazu heißt es im Beschluss wörtlich:

„Über weitere Öffnungsschritte und die Perspektive für die hier noch nicht benannten Bereiche aus den Branchen Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 22. März 2021 im Lichte der Infektionslage unter Berücksichtigung der angelaufenen Teststrategie, des Impfens, der Verbreitung von Virusmutanten und anderer Einflussfaktoren beraten." 

Den vollständigen Beschluss können Sie hier herunterladen…

 

 

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de