Bund-Länder-Gespräche: Lockerungen sollen kommen

Corona, NRW, Instagram, Mehrwertsteuer

Beschlussentwurf sieht Ausstiegsszenario aus Corona-Beschränkungen in mehreren Stufen vor und Verlängerung der Überbrückungshilfe

Ein vor der morgigen Bund-Länder Runde bekannt gewordener Beschlussvorschlag sieht erstmalig ein konkretes Ausstiegsszenario aus allen Corona-Beschränkungen vor. Zudem, dass nicht nur das Kurzarbeitergeld, sondern auch die Überbrückungshilfe IV wie von uns gefordert über den 31. März hinaus verlängert werden soll.

Zwar haben die vergangenen MPKs gezeigt, dass solche Vorschläge durchaus noch Änderungen erfahren können, doch der Entwurf macht Hoffnung, dass die geltenden Beschränkungen auch für unsere Branche zeitnah gelockert werden. Er zeigt erstmalig einen Weg auf, wann welche Einschränkungen aufgehoben werden sollen. Der 4. März könnte demnach ein wichtiges Datum für unsere Betriebe werden.

Konkret ist ein Drei-Stufen-Modell geplant:

In einem ersten Schritt ...
soll die Obergrenze bei privaten Zusammenkünften für Geimpfte und Genesene erhöht werden, für Ungeimpfte soll sich bis 19. März zunächst nichts ändern.

Im Einzelhandel sollen alle Zugangsbeschränkungen fallen und nur noch eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gelten. Die Länder können allerdings eine eigene FFP2-Maskenpflicht beschließen.

In einem zweiten Schritt ab 4. März ...

  • soll in der Gastronomie die 3G-Regel gelten. Das heißt, dass dann Geimpfte, Genesene und Getestete Zugang haben.
  • Gleiches soll für Übernachtungsangebote gelten.
  • In Diskotheken und Clubs soll die 2G-plus-Regel gelten, Zugang haben also Geimpfte oder Genesene mit tagesaktuellem Test sowie Geboosterte.
  • Bei überregionalen Großevents - darunter auch Sportveranstaltungen - können die 2G- oder die 2G-plus-Regelung gelten. Bei Veranstaltungen in Innenräumen soll laut Entwurf eine Höchstmarke von 40 Prozent sowie höchstens 4.000 Zuschauenden gelten. Bei Veranstaltungen im Freien ist eine Begrenzung von 60 Prozent oder 25.000 Zuschauenden angedacht. Dabei sollten bei Großevents medizinische Masken (möglichst FFP2) getragen und Hygienekonzepte vorgesehen werden.

In einem dritten Schritt ab 20. März ...

  • sollen alle "tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen" entfallen, darunter die Homeoffice-Pflicht. Das Arbeiten von daheim soll aber ausdrücklich weiter ermöglicht werden - "wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen" und dies "im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt".

Ferner fordern Bund und Länder den Bundestag auf, das Infektionsschutzgesetz dahingehend zu ändern, dass weiterhin niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen möglich sind. So sollen u.a. in Innenräumen weiter Masken getragen werden. Die Maskenpflicht soll je nach Infektionslage angepasst werden können.

Weiter wichtig

Für den DEHOGA bleibt wichtig festzustellen, dass mit dem Ende der Pandemie die Auswirkungen der Corona-Krise weitergehen, weshalb neben dem Wegfall der Beschränkungen staatliche Unterstützungen wie die Überbrückungshilfe oder das Kurzarbeitergeld angemessen weitergeführt werden müssen. Maßnahmen wie die flächendeckende Ein- und Fortführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Speisen und Getränke wären zudem wichtige Impulsgeber beim Restart der Branche.

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de