Corona: Regelungen ab 1. Februar 2023

Corona

Auch wenn das Corona-Virus "Begleiter" bleiben wird, reagiert die Landesregierung zum 1. Februar auf die abnehmenden Risiken. Anfang kommenden Monats wird zum Beispiel die Isolationspflicht aufgehoben. Ein wichtiges Signal.

Die neuen Regelungen finden Sie hier...

Corona-Schutzverordnung:
Die neue gültige Corona-Schutzverordnung gilt ab 1. Februar bis zum 28. Februar. Sie konzentriert sich wie bereits erwähnt vor allem auf Regelungen zum Schutz von vulnerablen Gruppen.

Wichtiges in § 3 („Verhalten bei einem positiven Test-Ergebnis“):

  • Absatz 3: „Positiv getesteten Personen im Sinne von Absatz 1 Satz 1 wird dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme des zugrundeliegenden Tests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Häuslichkeit mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP- Maske) zu tragen. Die Empfehlung gilt nicht für Kinder vor Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie für Personen, die aus medizinischen oder sonstigen vergleichbar wichtigen Gründen keine Maske tragen können.
  • Absatz 4: „Isolierungen, die vor dem 1. Februar 2023 begonnen haben, enden, soweit sie nicht auf einer Einzelentscheidung der örtlich zuständigen Behörde beruhen, mit Ablauf des
    31. Januar 2023.

Corona-Test-und-Quarantäneverordnung:
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung läuft zum 31. Januar 2023 gänzlich aus. Somit endet die Pflicht, sich im Falle einer Corona-Infektion fünf Tage in häusliche Isolierung zu begeben. Alle Isolierungen aufgrund der auslaufenden Verordnung enden automatisch mit Ablauf des 31. Januar 2023 (s.o.).

Hinweis:

  • Nach Aufhebung der Isolierungspflicht besteht ein Anspruch aus Beschäftigung auch für infizierte Arbeitnehmende.
  • Ebenso dürfte die arbeitgeberseitige Anordnung an Beschäftigte, eine Maske im Betrieb zu tragen, nicht unproblematisch sein.
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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de