Corona-Gipfel: So geht´s weiter im Gastgewerbe...

Corona, NRW

Der Lockdown geht zu unserem Bedauern wie erwartet weiter. Erst einmal bis zum 20. Dezember, aber wahrscheinlich darüber hinaus. Die Entschädigungsregelungen für die November-Hilfe werden dafür wie vom DEHOGA gefordert auch im Dezember gelten. Jetzt geht es um zwei Dinge: schnelle Auszahlung der Hilfen und eine realistische und pragmatische Perspektive, wann wir wie wieder öffnen können.

Das sind die wichtigsten Ergebnisse für die Branche: 

Grundsätzliches:

  • Die am 28. Oktober 2020 für November beschlossenen Maßnahmen werden bis zum 20. Dezember bundesweit verlängert. Vor allen Dingen die Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen und touristische Übernachtungen untersagt.
  • Bund und Länder gehen davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen bis Anfang Januar (insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels) erforderlich sein werden. Sie werden vor Weihnachten eine weitere Überprüfung und Bewertung vornehmen.
  • Der Beschluss räumt den Ländern Möglichkeiten der Lockerung ein, wenn eine Inzidenz von deutlich unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen in sieben aufeinander folgenden Tagen und einer sinkenden Tendenz der Inzidenz gegeben ist. Bei extremen Infektionslagen können allerdings noch drastischere Maßnahmen ergriffen werden.
  • Maßstab für mögliche Öffnungsschritte sind weiterhin die Regelungen, die vor dem Lockdown gegolten haben. Allerdings soll die digital gestützte Kontakt-Nachverfolgbarkeit durch verbindliche Reservierung (online oder telefonisch) mit Erfassung der für die Nachverfolgung erforderlichen Kontaktdaten, wo möglich feste Zeitfenster und Einlasskontrolle mit personalisierten Zugangsbestätigungen bei Veranstaltungen, aber auch im gastronomischen Bereich sichergestellt werden.
  • Alle nicht zwingend erforerlichen beruflichen und privaten Reisen, insbesonere touristische Reisen auch ins Ausland (...) sind zu vermeiden. Familiär bedingte Übernachtungen zu Weihnachten gehören nicht dazu.

Entschädigungen:

  • Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich einig, dass die finanzielle Unterstützung des Bundes und der Länder für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen fortgeführt wird.
  • Die Novemberhilfe wird in den Dezember auf Basis der Novemberhilfe verlängert und das Regelwerk der Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst.

<link file:4747 download>Den Beschluss finden Sie hier...

Und wie geht´s weiter?

  • Wir brauchen zeitnah die schnelle und unbürokratische Auszahlung der Hilfen - für November und dann Dezember!
  • Wir brauchen eine Perspektive, unter welchen Rahmenbedingungen und mit welchem Vorlauf wir wieder öffnen können.

 

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de