Corona-Tests für nicht-immunisierte Beschäftigte: So testen Sie am besten!

Corona, NRW

Nicht immunisierte Beschäftigte im Gastgewerbe müssen sich zweimal die Woche testen lassen. Die Kosten hierfür liegen nach der einschlägigen Verordnung beim Unternehmer. Wer die Kosten möglichst gering halten möchte, sollte sich oder einen Beschäftigten zertifizieren lassen und die Tests bei sich im Betrieb selbst durchführen.

 

Testpflicht für nicht immunisierte Beschäftigte und Kostentragung durch den Arbeitgeber

  • Die Coronaschutzverordnung NRW schreibt eine Testpflicht für alle nicht immunisierten Beschäftigten (also auch die in Küche und Rezeption) im Gastgewerbe vor.
  • Ein Testangebot muss wiederum allen Beschäftigten, also auch den Immunisierten, nach Regeln des Arbeitsschutz angeboten werden. 

Der Testpflicht kann der Unternehmer auf zweierlei Art nachkommen:

  • Durchführung der Testungen selbst mit eigenem fachkundigem oder geschultem Personal oder
  • Beauftragung der Testungen bei Teststellen oder Testzentren, die auch Bürgertestungen vornehmen, auf Kosten des Arbeitgebers.

Der Weg zum zertifizierten Arbeitgeber
Weil bei externen Teststellen oder Testzentren häufig deutlich höhere Kosten anfallen, empfiehlt sich die Durchführung der Tests durch eigenes fachkundiges, geschultes oder unterwiesenes Personal.

Einführende Informationen finden Sie exemplarisch auf der Seite der IHK Düsseldorf und der Frage: Wer führt Einweisungen in die Anwendung von PoC-Antigen-Schnelltests durch

So geht´s:

  1. Der Arbeitgeber oder ein Mitarbeiter, der die Durchführung der Tests beaufsichtigen soll, macht eine (Online)schulung.
  2. Das Zertifikat der (Online)Schulung ist dem Gesundheitsamt anzuzeigen.
    Den Link zu Ihrem Gesundheitsamt finden Sie hier...
  3. Nach Bestätigung durch das Gesundheitsamt ist der Arbeitgeber offizielles „Arbeitgeber-Testzentrum“ und darf die Arbeitnehmer im Sinne dieser Verordnung testen.
  4. Die Testung der Mitarbeiter sollte in jedem Fall dokumentiert werden.

Anbieter (Auswahl):
Es gibt unterschiedliche Anbieter, die Schulungen vor Ort oder online anbieten:

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de